KFZ-Eintragung bei HolDeinePlakette
Bei uns kannst du alle relevanten technischen Änderungen und Begutachtungen deines Fahrzeugs dürfen lassen. Egal ob Änderungsabnahme, Einzelabnahme oder Vollgutachten.
- Hol- und Bringservice (versichert)
- KFZ-Hauptuntersuchung für dein Fahrzeug
Was sind technische KFZ-Eintragungen?
Die KFZ-Eintragung umfasst alle notwendigen Prüfungen und Gutachten, um sicherzustellen, dass ein Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht und sicher im Straßenverkehr betrieben werden kann. Dazu gehören die Einzelabnahme nach §19.2 StVZO, die Änderungsabnahme nach §19.3 StVZO und das Vollgutachten nach §21 StVZO. Diese Prüfungen gewährleisten die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Wie läuft eine KFZ-Eintragung bei HolDeinePlakette ab?
Termin buchen
Zuerst buchst Du gleich Deinen Termin bei HolDeinePlaktte.de. Dazu gibst Du E-Mail und Telefonnummer sowie deinen gewünschten Termin ein.
Anschließend erhältst Du von uns eine Bestätigungsmail mit Deinem bestätigten Termin.
Hol-Bring-Service oder Du kommst selbst zur Prüfstation
Wenn Du in der Nähe einer unserer Standorte wohnst, freuen wir uns, Dich bei uns begrüßen zu dürfen.
Ansonsten nutze gerne unseren versicherten Hol-Bring-Service. Wir holen dann Dein Auto ab und bringen es Dir anschließend nach der Hauptuntersuchung wieder.
Durchführung der HU/AU und Vergabe der HU-Plakette
Wir führen als Partner der KÜS die Hauptuntersuchung durch, wie Du es von anderen Prüforganisationen gewohnt bist.
Dabei haben wir stets die aktuellen Anforderungen im Blick. Bei Bestehen der HU/AU bekommst du die HU-Plakette.
100% Service für zufriedene Kunden
In unserem Unternehmen sind wir darauf bedacht Ihnen einen bestmöglichen Service zu bieten. Die Meinung unserer Kunden ist uns sehr wichtig und wir nutzen gerne Feedback, um uns stetig weiterzuentwickeln.
Häufig gestellte Fragen zu KFZ-Eintragungen
Du hast Umbauten an Deinem Fahrzeug vorgenommen oder vornehmen lassen? Dann musst Du Dein Fahrzeug durch ein Gutachten oder Teilegutachten prüfen lassen, um die technischen Änderungen bei Deiner Zulassungsbehörde nachweisen zu können.
Doch welche Veränderungen sind überhaupt eintragungspflichtig? Was für Unterlagen musst Du vorweisen? Diese und weitere Fragen beantworten wir Dir.
Denn mit HolDeinePlakette.de bleibst Du immer auf dem neuesten Stand rund um Kfz-Eintragungen!
Was sind technische Eintragungen?
Die KFZ-Eintragung umfasst alle notwendigen Prüfungen und Gutachten, die sicherstellen, dass ein Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht, bevor es im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen oder nach Änderungen weiterhin genutzt werden kann. Diese Prozesse stellen sicher, dass sowohl neue als auch veränderte Fahrzeuge sicher und vorschriftsgemäß betrieben werden. Unter die KFZ-Eintragung fallen insbesondere folgende Prüfungen:
Welche technischen Änderungen erfordern eine Prüfung?
Die Bereiche der eintragungspflichtigen Veränderungen an Fahrzeugen können unterschiedlich ausfallen. Für folgende Veränderungen ist z. B. eine Prüfung mit Eintragung notwendig:
Änderung
der Fahrzeugklasse
von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
der zulässigen Achslasten, des Gesamtgewichts, der Nutzlast, der Sattellast, der Aufliegelast, der Anhängelast
der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
der Abgas- oder Geräuschwerte, wenn sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
Erhöhung/Verringerung
der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
der Fahrzeugabmessungen (außer bei Pkw & Krafträdern)
Einbau von Katalysator oder Partikelminderungssystem
Was ist der Unterschied zwischen einer §19.2 (Einzelabnahme) und §19.3 (Änderungsabnahme)?
Beide Prüfungen gewährleisten die Verkehrssicherheit und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, richten sich jedoch an unterschiedliche Ausgangssituationen und Fahrzeugtypen.
- §19.2 (Einzelabnahme): Erforderlich für Fahrzeuge/Fahrzeugteile ohne ABE oder mit erloschener Betriebserlaubnis, umfassende Prüfung.
- §19.3 (Änderungsabnahme): Erforderlich bei wesentlichen Änderungen an zugelassenen Fahrzeugen, Prüfung der Änderungen.
Wann wird eine §19.2 (Einzelabnahme) benötigt?
Die Einzelabnahme ist erforderlich für Fahrzeuge, die keine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder EU-Typgenehmigung besitzen. Dies betrifft insbesondere importierte Fahrzeuge oder Fahrzeuge, deren Betriebserlaubnis erloschen ist. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger führt eine umfassende Prüfung durch, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug den geltenden Vorschriften entspricht und eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden kann.
Wann wird eine §19.3 (Änderungsabnahme) benötigt?
Die Änderungsabnahme wird notwendig, wenn an einem bereits zugelassenen Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, die wesentliche Merkmale des Fahrzeugs beeinflussen. Typische Beispiele sind Veränderungen am Fahrwerk, Motor oder der Karosserie. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur prüft, ob die Änderungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und ob die Betriebserlaubnis weiterhin gültig ist.
Wann wird ein §21 (Vollgutachten) benötigt?
Das Vollgutachten ist eine tiefgehende Untersuchung für Fahrzeuge, die keine ABE oder EU-Typgenehmigung besitzen, häufig bei importierten Fahrzeugen, Eigenbauten oder stark umgebauten Fahrzeugen. Diese umfangreiche Prüfung wird von einem amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt und überprüft alle relevanten Fahrzeugkomponenten und -systeme. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit und die Übereinstimmung mit den Vorschriften zu bestätigen, um eine Betriebserlaubnis zu erteilen.
Welche Unterlagen benötigst Du für die Eintragung im Fahrzeugschein?
Je nach Zulassungsstelle variieren die Unterlagen, die für Kfz-Eintragungen nötig sind. In der Regel benötigst Du jedoch Folgendes:
Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
Deinen Personalausweis beziehungsweise den des Halters
eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Gutachten oder Teilegutachten über den Ein- oder Ausbau durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), Einbaubescheinigung und ABE
Typgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes
Wann muss man seine Fahrzeugpapiere umtauschen?
Sofern Du noch im Besitz eines Fahrzeugbriefs und Fahrzeugscheins bist, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, musst Du diese in neue Fahrzeugpapiere, also Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, umtauschen lassen. Die Kosten trägst Du für den Umtausch dabei selbst.
Wie viel kostet eine KFZ-Eintragung auf dem Amt?
Die Gebühren für KFZ-Eintragungen richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung. Die Grundgebühr liegt dabei bei 12 Euro.
Es können jedoch noch weitere Gebühren anfallen, z. B. wenn der Umtausch in neue Fahrzeugpapiere oder die Zuteilung einer Feinstaubplakette erforderlich sind
Dein zuverlässiger Partner bei Kfz-Eintragungen in Nürnberg, Fürth & Regensburg
Komm mit Deinem Auto zu HolDeinePlakette.de und wir helfen Dir bei Deinen Kfz-Eintragungen. Als zugelassene KÜS-Prüfstelle können wir die baulichen Veränderungen an Deinem Fahrzeug begutachten, prüfen und nachweisen.
Nutze auch gerne unseren Hol-Bring-Service: Wir holen Dein Fahrzeug ab, prüfen es für Dich und bringen es Dir anschließend wieder zurück!
Du hast weitere Fragen, möchtest mehr über uns erfahren oder einen Termin vereinbaren? Dann schreib uns eine E-Mail oder ganz einfach eine Nachricht per WhatsApp. Wir sind mit 3 Standorten in Nordbayern für dich immer erreichbar.
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