Einzelabnahme nach § 19 (2) in Nürnberg, Fürth & Regensburg

Technische und bauliche Änderungen an Deinem Fahrzeug oder auch nur an Teilen musst Du von einer zugelassenen Prüfstelle begutachten lassen. Unsere Sachverständigen in Nürnberg, Fürth & Regensburg führen eine Einzelabnahme nach § 19 (2) STVZO für dich durch.

KÜS Prüfstelle Holdeineplakette.de
Ein Mann arbeitet an einem Auto und schaut dabei unter das Auto.

Was ist die Eintragung gemäß §19 (2) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung?

Bei der Einzelabnahme nach § 19 (2) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird ein umgebautes Fahrzeug auf seine Verkehrstauglichkeit geprüft. Um die Vorschriftsmäßigkeit der Änderungen zu bestätigen, müssen diese bei der Begutachtung gründlich durch einen Kfz-Sachverständigen überprüft werden.

Erst mit bestandenem Gutachten kann Dir Deine zuständige Zulassungsbehörde eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) ausstellen.

Die häufigsten Kfz Teile für die Einzelabnahme

Felgen

Distanzscheiben

Fahrwerk

Wie läuft eine Einzelabnahme bei HolDeinePlakette ab?

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Zuerst buchst Du gleich Deinen Termin bei HolDeinePlaktte.de. Dazu gibst Du E-Mail und Telefonnummer sowie deinen gewünschten Termin ein.

Anschließend erhältst Du von uns eine Bestätigungsmail mit Deinem bestätigten Termin.

Durchfuehrung HU-AU Vergabe Plakette
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Hol-Bring-Service oder Du kommst selbst zur Prüfstation

Wenn Du in der Nähe einer unserer Standorte wohnst, freuen wir uns, Dich bei uns begrüßen zu dürfen.

Ansonsten nutze gerne unseren versicherten Hol-Bring-Service. Wir holen dann Dein Auto ab und bringen es Dir anschließend nach der Hauptuntersuchung wieder.

Durchfuehrung HU-AU Vergabe Plakette bei HDP
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Durchführung der HU/AU und Vergabe der HU-Plakette

Als zertifizierte KÜS-Partner führen wir Einzelabnahmen nach § 19 (2) durch.

Dabei haben wir für Dich und Dein Auto stets alle aktuellen Anforderungen im Blick.

100% Service für zufriedene Kunden

In unserem Unternehmen sind wir darauf bedacht Ihnen einen bestmöglichen Service zu bieten. Die Meinung unserer Kunden ist uns sehr wichtig und wir nutzen gerne Feedback, um uns stetig weiterzuentwickeln.

Häufig gestellte Fragen zur Einzelabnahme nach §19 (2) StVZO

Du hast Fahrzeugumbauten vorgenommen? Dann musst Du diese mittels einer Einzelabnahme prüfen lassen. Doch warum ist eine solche Einzelabnahme notwendig und was genau wird geprüft?

Diese und weitere Fragen beantworten wir Dir, damit Du mit HolDeinePlakette.de immer auf dem neuesten Stand bleibst!

Erforderlich ist die individuelle Prüfung, wenn Dein Fahrzeug nicht den üblichen Zulassungsvorschriften entspricht oder wenn Du Änderungen daran vorgenommen hast. In § 19 der StVZO ist geregelt, dass die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt, sobald bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, die entweder

  1. eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermuten lassen.

  2. eine Änderung der Fahrzeugart bewirken.

  3. eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens zur Folge haben.

Wenn für einzelne Bauteile eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilgutachten vorliegt, genügt oft eine Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO. Ist dies nicht der Fall oder wurden mehrere sich beeinflussende Tuning-Maßnahmen durchgeführt, dann wird die Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich.

Um sicherzustellen, dass alle Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr den erforderlichen Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen, werden je nach Umbauten und Fahrzeugteile verschiedene Prüfungen und Tests durchgeführt.

Unter anderem werden Bremsanlage, Beleuchtung, Lenkung und Aufhängung des Fahrzeugs überprüft. Auch die Emissionen werden untersucht, damit das Auto den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Am Tag Deines Termins bist Du rechtzeitig an einem unserer Standorte vor Ort. Alternativ können wir Dein Auto auch durch unseren versicherten Hol-Bring-Service abholen lassen. Plane für „einfache“ Abnahmen wie zum Beispiel Felgen oder Distanzscheiben 20-30min ein.

Erkläre dem Sachverständigen, was an Deinem Fahrzeug verändert wurde und welche Teile eine ABE besitzen. Während der Prüfung werden alle Änderungen auf Qualität und Montage begutachtet.

Sofern keine Beanstandungen an den Veränderungen bestehen und es keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit gibt, bekommst Du Deine Plakette.

Für die Einzelabnahme nach §19 (2) wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigt. Zudem solltest Du alle Dir vorliegenden Dokumente wie Prüfbericht, Festigkeitsgutachten, Vergleichsgutachten, Laborberichte und technische Berichte mitbringen.

Die Kosten werden oft nach Aufwand und Umfang der Prüfung berechnet. Rechne jedoch mit Kosten von 150 Euro.

In Deutschland ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht gestattet. Auch alle farblichen Veränderungen an der Fahrzeugbeleuchtung sind untersagt. Außerdem ist innerhalb der StVZO ebenfalls ein hydraulisches Fahrwerk nicht gestattet.

Ausschließlich amtlich anerkannte Prüfingenieure einer zertifizierten Prüfstelle dürfen Einzelabnahmen durchführen. Somit sind wir bei HolDeinePlakette.de als KÜS-Prüfstelle bestens geeignet.

Dein zuverlässiger Partner für die Einzelabnahme in Nürnberg & Fürth

Als zugelassene KÜS-Prüfstelle führen wir alle erforderlichen Fahrzeugprüfungen wie Einzelbetriebs und Vollgutachten nach § 21 StVZO aus einer Hand für Dich durch. Wir begutachten Dein Auto und jegliche bauliche Veränderung, die Du daran vorgenommen hast.

Wir bei HolDeinePlakette.de sind rund um die Uhr für Dich und Deine Fragen da. Also vereinbare jetzt einen Termin, indem Du uns eine E-Mail oder eine Nachricht per WhatsApp schreibst. Wir kümmern uns um Deine Einzelabnahme!

Nürnberg

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