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Dein Gutachten nach einem Unfall Wie funktioniert’s?

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Als ersten Schritt buchst du hier auf der Website einen Termin über das Formular. Im Anschluss meldet sich ein Gutachter/-in umgehend bei dir. Bei Fragen kannst du uns jederzeit unter +49 911 8379915 oder im Live-Chat erreichen.

Schadensaufnahme

Wir begutachten und dokumentieren den Schaden an deinem Fahrzeug unabhängig und verlässlich. Auf Basis der Beurteilung kalkulieren wir die Höhe deines Schadens und erstellen dein Schadengutachten.

Gutachten einreichen

Das fertige Gutachten wird an deinen Anwalt, oder an einen Anwalt von uns, und/oder direkt an die Versicherung des Unfallverursachers gesendet. Wir kümmern uns darum, dass du die dir zustehende Entschädigung erhältst.

Was wir dir bieten

In Eigenregie

Ergebnis:

Nervenaufreibender Einsatz, der sich womöglich am Ende nicht auszahlt.

Unser Service

Ergebnis:

100% Einsatz für Deine Rechte, schnelle Abwicklung, rund-um-Service.

Versicherung

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Nervenaufreibender Einsatz, der sich womöglich am Ende nicht auszahlt.

Was kostet ein Schadengutachten?

Der Geschädigte eines unverschuldeten Verkehrsunfalls hat im Rahmen der Schadensabwicklung die Pflicht, zu beweisen, in welcher Höhe ihm tatsächlich ein Schaden entstanden ist.

Da dem Geschädigten hierzu die Fachkenntnis fehlt, wird der Schaden durch einen Gutachter in einem sog. „Schadensgutachten“ untersucht und beziffert.

Die Kosten für das Gutachten und den Schaden am Auto übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Somit kostet dich dein Gutachten bei uns keinen Cent!

Unsere Standorte

Wähle einfach den Standort aus, der für Dich am günstigsten gelegen ist und buche gleich Deinen Termin! Alternativ kommen wir auch gerne zu dir und nehmen den Schaden bei dir auf.

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90471 Nürnberg
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Oft gestellte Fragen

Bei Fragen kannst du uns jederzeit unter +49 911 8379915 oder im Live-Chat erreichen.

Versicherungen machen ihre Entschädigungsleistungen immer von der Vorlage eines Unfallgutachtens abhängig. Daher ist das Kfz-Gutachten für dich so wichtig. Denn damit Schadensersatzansprüche überhaupt geltend gemacht werden können, müssen die Unfallschäden an deinem Auto dokumentiert, begutachtet und beziffert werden.

Aus dem Gutachten geht zudem hervor, ob die Schäden auch tatsächlich durch den Unfall entstanden sind. Sollte es zu einem Streitfall kommen, entscheiden auch Gerichte auf Grundlage des Schadengutachtens. Als Geschädigter bist du dabei durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geschützt, was bedeutet, dass die Kosten für das Gutachten und gegebenenfalls für einen Anwalt vollständig von der Haftpflichtversicherung der Gegenseite übernommen werden. Du musst also keinen Cent selbst zahlen.

In der Regel ist ein Unfallgutachten immer nach einem Unfall notwendig, sobald die Schadensgrenze die eines Bagatellschadens überschritten hat. Diese liegt bei etwa 750 Euro für die Haftpflichtversicherung und bei 2000 Euro für Kaskoversicherer. Darunter reicht zumeist ein Kostenvoranschlag aus.

Da es für Nicht-Experten jedoch sehr schwierig ist, den tatsächlich entstandenen Schaden beurteilen und die Kosten exakt beziffern zu können, solltest du sinnvollerweise immer einen KFZ-Gutachter beauftragen. Er schätzt dann ein, welche Art von Kfz-Gutachten für dich infrage kommt.

Damit die Schäden eingeschätzt und die Höhe der Reparaturkosten beziffert werden können, prüft ein Kfz-Sachverständiger Dein Auto ganz genau auf Defekte, Schäden und sonstige Mängel. Dabei enthält ein Kfz-Gutachten Angaben zu folgenden Sachverhalten:

  • Technische Daten und Sonderausstattung

  • Dokumentation vorhandener und unfallbedingter Schäden

  • Einschätzung des Reparaturwegs und der Reparaturkosten

  • Dauer der Reparatur

  • Unfallbedingte Wertminderung

  • Wiederbeschaffungswert und Restwert 

  • Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur (Totalschaden)

  • Ausfallzeit

Aus der unfallbedingten Ausfallzeit berechnen sich übrigens auch die Ansprüche für einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung.

Die Kosten für ein Schadengutachten fallen prozentual zum entstandenen Schaden aus. Auf Basis von Tabellen großer Verbände werden sie berechnet. Standardmäßig kannst Du mit einem absteigenden Prozentsatz in Abhängigkeit zur Schadenhöhe rechnen. Hier ein Rechenbeispiel für Dich:

Schaden                   Prozentsatz               Honorar
1.000 Euro                35 Prozent                350 Euro
20.000 Euro               7 Prozent                 1.400 Euro

Je größer Dein Schaden also ist, desto höher fällt auch die Rechnung für das Kfz-Gutachten aus. Manche Gutachter oder Verbände wie die DEKRA rechnen auch nach Stundensatz ab.

Wichtig ist:
Als Geschädigter bist du dabei durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geschützt, was bedeutet, dass die Kosten für das Gutachten und gegebenenfalls für einen Anwalt vollständig von der Haftpflichtversicherung der Gegenseite übernommen werden. Du musst also keinen Cent selbst zahlen.

Auch wenn sich der Gutachter im Regelfall um die Einhaltung aller Fristen kümmern wird, solltest Du als Geschädigter oder Unfallverursacher stets einen Überblick über Pflichten und mögliche Fristen nach einem Unfall haben:

  1. Der Unfallverursacher hat maximal 7 Tage Zeit, den Schaden bei der Versicherung zu melden. 

  2. Ein KFZ-Gutachter sollte am besten noch am Unfalltag angefordert werden. Denn das Warten kann zu weiteren Schäden führen (Schadensminderungspflicht), und je schneller ein Fahrzeug repariert wird, desto schneller wird die Schadenssumme ausgezahlt.

  3. Ein Unfallgutachten kann je nach Kapazitäten innerhalb von 1 bis 3 Tagen erstellt werden. Für das Kfz-Gutachten gibt es keine direkte Frist.

Hinweis: Schadensersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren.

Als Geschädigter bist Du verpflichtet, die Schadenssumme gering zu halten. Dabei ist die Rede von der Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB. Demnach darfst Du als Geschädigter die Reparaturkosten und die gesamte Schadensregulierung nicht künstlich in die Höhe treiben. Warte also nicht damit, Deinen unabhängigen Kfz-Gutachter zeitnah anzufordern.

 

Den Pflichten stehen Dir als Geschädigtem laut § 249 BGB auch einige Rechte gegenüber:

  • Übernahme der Anwalts- und Gutachterkosten durch die gegnerische Versicherung

  • Freie Wahl eines Sachverständigenbüros. Dies erlaubt es dir, einen unabhängigen Gutachter selbst auszuwälen.

  • Erstattung der Reparaturkosten 

  • Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung

  • Recht auf fiktive Abrechnung 

Beim Eigenverschulden zahlt die eigene Kfz-Versicherung in der Regel nur die Reparaturkosten oder den Zeitwert Deines Fahrzeugs. 

Wer das Schadengutachten zahlt, hängt von der Schuldfrage ab. In der Regel übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten. Bei einer Teilschuld werden die Kosten entsprechend der festgelegten Schuldquote aufgeteilt.

Das bedeutet, dass in den meisten Fällen die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Schadengutachten trägt. Als Geschädigter musst du bei uns also nie etwas zahlen.

Wenn die Versicherung des Unfallgegners dir einen Gutachter vorschlägt, können folgende Probleme auftreten:

  • Interessenkonflikt: Der vorgeschlagene Gutachter könnte im Interesse der Versicherung handeln, um die Kosten niedrig zu halten.
  • Unabhängigkeit: Der Gutachter ist möglicherweise nicht vollständig neutral und objektiv bei der Bewertung des Schadens.

Stattdessen ist es oft besser, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, um eine faire und objektive Bewertung des Schadens sicherzustellen.

Als geschädigte Partei musst Du nicht für das Kfz-Gutachten aufkommen, denn das übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Du musst den gestellten Gutachter jedoch nicht akzeptieren und kannst selbst einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. 

Die Versicherung des Unfallverursachers springt also immer dann ein, wenn er an einen Geschädigten zahlen muss. Die anfallenden Kosten werden dabei bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs erstattet.

Bei Eigenverschulden eines Unfalls kommt nur eine Kaskoversicherung für ein Unfallgutachten am Fahrzeug des Verursachers auf. In der Regel wird sie dann auch ihr Weisungsrecht ausüben, um selbst einen Gutachter zu beauftragen und die Schadenhöhe zu bemessen. In seltenen Fällen kann selbst ein Gutachter beauftragt werden – und dann auch nur in Abstimmung mit der Versicherung.

Seinen Fahrzeugschaden bekommt der Versicherungsnehmer zudem auch nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ersetzt. Dabei ist die Selbstbeteiligung einbezogen.

Idealerweise ist ein Kfz-Gutachter immer ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Seine Qualifikationen sorgen dafür, dass Kfz-Gutachten gegenüber Versicherern und Gerichten Bestand haben.

Allerdings ist die Berufsbezeichnung des Kfz-Gutachters in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Das heißt, dass im Grunde jeder Kfz-Sachverständiger sein kann, der eine entsprechende Ausbildung genossen hat.

Des Weiteren ist ein Gutachter nicht dazu verpflichtet, einen Sachkundenachweis über seine Qualifikation mit sich zu führen. Du solltest jedoch darauf achten, dass der Gutachter, den Du beauftragst, kompetent ist. Denn je qualifizierter ein Sachverständiger sich ausweisen kann, desto weniger lassen sich die Feststellungen in einem Kfz-Gutachten bestreiten.

Die Aufgaben eines Schadengutachters

Ein Gutachter kann in einer Vielzahl von Belangen Fahrzeuge bewerten. Dazu gehören unter anderem:

  • Schadensfeststellung und Beweissicherung nach einem Verkehrsunfall

  • Gebrauchtwagenbewertung 

  • Wertgutachten, Gutachten für Young- und Oldtimer

  • Maschinengutachten

Wie bei der Frage zur Übernahme der Kosten kann auch hier zwischen Haftpflicht- und Kaskofällen unterschieden werden. Denn bei Fremdverschulden eines Unfalls (Haftpflicht) hast Du als geschädigte Person das Recht, einen Kfz-Gutachter Deiner Wahl zu beauftragen.

Lass Dich dabei nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen. Entscheide Dich für einen unabhängigen Gutachter, der nur Deine Interessen vertritt.

Bei eigener Schuld oder höherer Gewalt wird die Kaskoversicherung ein Kfz-Gutachten in Auftrag geben. Es ist selten der Fall, dass der Versicherungsnehmer einen eigenen Gutachter wählen darf.

Denn viele Versicherungsverträge enthalten Klauseln, die besagen, dass Unfallgutachten nur dann bezahlt werden, wenn sie von der Versicherung in Auftrag gegeben werden.

Unabhängige Kfz-Gutachter

Bist Du also nach einem Unfall in der Position der unverschuldeten Seite, dann bestehe auf Dein Recht, einen eigenen und unabhängigen Gutachter zu beauftragen. So stellst Du sicher, dass die Wertminderung und der Nutzungsausfall über den reinen Blechschaden berücksichtigt werden.

Denn ein gestellter Gutachter wird immer die Interessen der eigenen Versicherung vor Augen haben und danach auch begutachten.

 

In einem Streitfall kann es sein, dass ein Gericht über die Ersatzansprüche urteilen muss. Dabei gilt Dein Schadengutachten als ausreichendes Beweismittel.

Kann die Versicherung des Unfallgegners mein Schadengutachten anfechten?

Eine Beanstandung des Kfz-Gutachtens ist theoretisch möglich. Dazu braucht es aber laut einem Urteil des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen 42 O 22/10) einen belegbaren Grund.

Ein einfacher Hinweis auf ein mangelhaftes Schadengutachten reicht für eine weitere Einschätzung der Situation nicht aus. Anfechtbar wäre ein Gutachten zudem, wenn es berechtigte Zweifel an der Kompetenz des Sachverständigen gäbe.

Wir verfügen über ein weitreichendes Netzwerk, das wir Dir zur Verfügung stellen. So kannst Du bei Bedarf jederzeit auf einen Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht zugreifen, um diesen Fall zu Deinen Gunsten zu klären.

Denn es kann vorkommen, dass Versicherungen versuchen, Reparaturkosten (Stundensätze), UPE-Aufschläge und Verbringungskosten zu kürzen – obwohl diese im Kfz-Gutachten festgeschrieben sind. 

Im Regelfall dauert eine Schadensabwicklung 4 bis 8 Wochen. Je nach Komplexität des Falls kann es auch länger dauern. Durch unseren schnellen Einsatz und kompetentes Schadensmanagement versuchen wir, stets schneller voranzukommen.

 
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