Vollgutachten nach §21 StVZO bei HolDeinePlakette

Benötigst du dein Vollgutachten gemäß §21 STVZO in Nürnberg, Fürth, Regensburg & Umgebung? Dann buche dir direkt einen Termin bei uns. Wir helfen Dir dabei!

Worum geht es beim Vollgutachten?

Um ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine davon ist, dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entsprechen muss. Hat ein Fahrzeug keine EG-Typengenehmigung in der EU, ist ein Vollgutachten nach § 21 StVZO erforderlich.

Welche Prüfungen und Tests diese Abnahmen in der Regel beinhalten, warum sie notwendig sind und wer sie durchführen kann, erfährst Du im folgenden Beitrag.

Wie läuft ein Vollgutachten bei HoldeinePlakette ab?

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Zwei Männer stehen vor einer Autowerkstatt, während der eine dem anderen lächelnd die Schlüssel aushändigt.
Durchfuehrung HU-AU Vergabe Plakette

Hol-Bring-Service oder Du kommst selbst zur Prüfstation

Wenn Du in der Nähe einer unserer Standorte wohnst, freuen wir uns, Dich bei uns begrüßen zu dürfen.

Ansonsten nutze gerne unseren versicherten Hol-Bring-Service. Wir holen dann Dein Auto ab und bringen es Dir anschließend nach der Hauptuntersuchung wieder.

Ein Mann klebt in einer Fürther Hauptuntersuchungsstelle eine Plakette auf das Nummernschild
Durchfuehrung HU-AU Vergabe Plakette bei HDP

Durchführung der HU/AU und Vergabe der HU-Plakette

Wir führen als Partner der KÜS die Hauptuntersuchung durch, wie Du es von anderen Prüforganisationen gewohnt bist.

Dabei haben wir stets die aktuellen Anforderungen im Blick. Bei Bestehen der HU/AU bekommst du die HU-Plakette.

100% Service für zufriedene Kunden

Wir sind bestrebt, Dir den bestmöglichen Service zu bieten. Deine Meinung ist uns sehr wichtig, und wir schätzen Dein Feedback, um uns kontinuierlich zu verbessern.

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Häufig gestellte Fragen zum Vollgutachten nach §21 StVZO

Ein §21 Vollgutachten ist eine umfassende technische Prüfung, die gemäß §21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) durchgeführt wird. Diese Begutachtung ist notwendig, wenn ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis oder nach wesentlichen technischen Änderungen in Deutschland zugelassen werden soll. Bei HolDeinePlakette.de stellen wir sicher, dass Ihr Fahrzeug alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und sicher im Straßenverkehr bewegt werden kann.

Verpflichtend ist ein Vollgutachten für alle Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und für die bei der Wiederzulassung weder eine Datenbestätigung oder eine Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorgelegt werden kann.

Weitere mögliche Gründe für ein Vollgutachten, wenn dein Fahrzeug

 
  • keinem genehmigten Typ angehört,
  • im Eigenbau hergestellt, in einer Kleinserie produziert oder ohne EG-Typgenehmigung aus dem Ausland importiert wurde,
  • keine gültige Zulassungsbescheinigung Teil II, Betriebserlaubnis und Übereinstimmungsbescheinigung „Certificate of Conformity (COC)“ hat,
  • entscheidende bauliche Veränderungen vorweist.
  •  

Autos, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden, benötigen ein Vollgutachten nach § 21 StVZO. Ausgenommen sind dabei Neu- und Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer EG-Übereinstimmungserklärung.

Eine Vollabnahme ist dagegen immer für Importfahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum wie den USA oder Kanada erforderlich.

In manchen Fällen kann der Aufwand, ein Fahrzeug an die Richtlinien der EG oder den Zulassungsvorschriften der StVZO anzupassen, schlichtweg zu hoch sein. In solchen Fällen kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen. 

Wenn Dein Oldtimer importiert ist oder 7 Jahre nicht zugelassen war, wird eine Vollabnahme nach § 21 StVZO benötigt. Diese Gutachten werden von Kfz-Sachverständigen durchgeführt, die gleichzeitig Oldtimer-Experten sind. Damit Dein Fahrzeug als Oldtimer eingestuft wird oder sogar als Kulturgut gilt und ein H-Kennzeichen erhalten kann, ist ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO erforderlich. Dieses Gutachten kann ebenfalls von unseren Experten durchgeführt werden.

Ein KFZ-Sachverständiger prüft bei einer Vollabnahme Deines Fahrzeugs sowohl den technischen Zustand als auch die Verkehrssicherheit. Dabei werden alle Komponenten und Systeme rundum gecheckt, die für die Verkehrssicherheit wichtig sind. Zudem wird überprüft, ob der Zustand Deines Fahrzeugs den Zulassungsvorschriften bezüglich Abgasverhalten, Geräuschgrenzwerten und ähnlichem entspricht. Maßgeblich sind dabei stets die Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig waren. Der Sachverständige entscheidet außerdem, ob Fahrzeugteile wie Scheinwerfer, Rückstrahler oder das Typenschild umgerüstet werden müssen. In Umfang und Zeitaufwand dauert diese Untersuchung etwas länger als die reine technische Überprüfung der Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung (AU).

Während der Vollabnahme werden die Daten der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erfasst und zusammengestellt. Sollten benötigte Angaben nicht vorliegen oder herauszufinden sein, werden sie durch Messungen ermittelt. Für das Gutachten müssen dem Sachverständigen zudem das technische Datenblatt, die Fahrzeugpapiere sowie die ausländischen Dokumente importierter Fahrzeuge vorgelegt werden. Gerne besorgen wir das Datenblatt für Dich!

Nachdem Dein Fahrzeug erfolgreich begutachtet wurde, wird Dir durch die örtlich zuständige Behörde die Betriebserlaubnis erteilt. Das Vollgutachten nach §21 StVZO ist für Dein Fahrzeug, ebenso wie die HU, dann bis zur ersten Zulassung zwei Jahre gültig. Diese Gültigkeit bleibt bestehen, solange das Fahrzeug zugelassen ist.

Ein Vollgutachten nach §21 StVZO kostet bei HolDeinePlakette 480 Euro (ohne Datenblatt, inkl. HU). Gerne besorgen wir für Dich auch das zugehörige Datenblatt für dein Fahrzeug.

  1. § 21 StVZO regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge.

  2. Es ist verpflichtend für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb waren, wenn folgende Unterlagen nicht vorliegen: die Datenbestätigung, die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung und die EG-Übereinstimmungsbescheinigung.

  3. Es wird für Importfahrzeuge benötigt – außer bei Neu- oder Gebrauchtwagen mit EWG-Betriebserlaubnis oder EG-Übereinstimmungserklärung.

  4. Es ist Pflicht für Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (zum Beispiel USA oder Kanada), aber es sind Ausnahmegenehmigung möglich.

  5. Gebrauchtfahrzeuge benötigen immer eine Abgasuntersuchung (AU).

  6. Bei einer Vollabnahme wird die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Zulassungsvorschriften geprüft. Dazu gehören das Abgasverhalten, die Geräuschgrenzwerte, Bremsanlage etc.

Verantwortlich für Einzel- und Vollabnahmen sind KFZ-Sachverständige. Dabei darf sowohl das Vollgutachten nach § 21 StVZO als auch die Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO nur von amtlich anerkannten Sachverständigen einer technischen Prüfstelle oder Sachverständigen mit Zusatzausbildung erstellt werden. Denn das Prüfpersonal muss entsprechende Berechtigungen erworben haben, um Vollgutachten und Einzelabnahmen durchführen zu können. Die Abnahmen können seit dem 15. Februar 2019 von allen qualifizierten Prüforganisationen durchgeführt werden. Seit einigen Jahren bist Du also nicht mehr verpflichtet, Deine Voll- oder Einzelabnahme z.B. bei der DEKRA zu machen. Nun kannst Du auch bei uns als zertifizierte KÜS-Prüfstelle Deine Einzel- und Vollabnahme durchführen lassen. Wir stehen Dir mit unseren Sachverständigen zur Seite, die über weitreichendes Know-how verfügen und langjährige Erfahrungen mit Kfz-Gutachten aller Art haben.

Vollgutachten in Nürnberg, Fürth & Regensburg

Unser Team ist für Dich an drei Standorten da und führt fachgerecht Vollgutachten für Dein Auto, Motorrad und Anhänger durch. Wähle einfach den Standort aus, der für Dich am günstigsten gelegen ist und buche gleich Deinen Termin!

Nürnberg

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