Vollgutachten nach §21 in Nürnberg, Fürth & Regensburg

Benötigst du dein Vollgutachten gemäß §21 STVZO in Nürnberg, Fürth, Regensburg & Umgebung? Dann buche dir direkt einen Termin bei uns. Wir helfen Dir dabei!

KÜS Prüfstelle Holdeineplakette.de
Mann bei der Inspektion eines Mercedes, die Motorhaube ist offen

Worum geht es beim Vollgutachten?

Pro Jahr werden in Deutschland etwa 460.000 Gutachten angefertigt. Im Alltag werden in den Prüforganisationen dabei meist Fahrzeugänderungen geprüft. Denn jedes Fahrzeug in Deutschland benötigt sowohl für die Inbetriebnahme als auch für die Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr eine gesetzliche Erlaubnis.

Diese wird auch Betriebserlaubnis genannt und bestätigt, dass ein Fahrzeug oder einzelne Fahrzeugteile vorschriftsgemäß sind. Um das zu prüfen, muss Dein Auto zur Untersuchung – entweder zu einem Vollgutachten nach § 21 StVZO oder zu einer Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO.

Was diese Abnahmen in der Regel für Prüfungen und Tests beinhalten, warum und durch wen sie durchgeführt werden können, erfährst Du im folgenden Beitrag.

Wie läuft ein Vollgutachten bei HoldeinePlakette ab?

Termin buchen bei HoldeinePlakette
termin buchen zur hauptuntersuchung bei holdeineplakette

Termin buchen

Zuerst buchst Du gleich Deinen Termin bei HolDeinePlaktte.de. Dazu gibst Du E-Mail und Telefonnummer sowie deinen gewünschten Termin ein.

Anschließend erhältst Du von uns eine Bestätigungsmail mit Deinem bestätigten Termin.

Durchfuehrung HU-AU Vergabe Plakette
terminvergabe hauptuntersuchung holdeineplakette

Hol-Bring-Service oder Du kommst selbst zur Prüfstation

Wenn Du in der Nähe einer unserer Standorte wohnst, freuen wir uns, Dich bei uns begrüßen zu dürfen.

Ansonsten nutze gerne unseren versicherten Hol-Bring-Service. Wir holen dann Dein Auto ab und bringen es Dir anschließend nach dem Vollgutachten wieder.

Durchfuehrung HU-AU Vergabe Plakette bei HDP
vergabe-hu-plakette-mithol-bringservice-bei-holdeineplakette

Bescheinigung für Vollgutachten

Wir führen als Partner der KÜS das Vollgutachten durch, wie Du es von anderen Prüforganisationen gewohnt bist.

Dabei haben wir stets die aktuellen Anforderungen für alle Fahrzeuge im Blick.

100% Service für zufriedene Kunden

In unserem Unternehmen sind wir darauf bedacht Ihnen einen bestmöglichen Service zu bieten. Die Meinung unserer Kunden ist uns sehr wichtig und wir nutzen gerne Feedback, um uns stetig weiterzuentwickeln.

Buche einen Termin für dein Vollgutachten

Häufig gestellte Fragen zum Vollgutachten nach §21 StVZO

Die Vollabnahme ist eine umfassende Untersuchung Deines Fahrzeugs, um sicherzustellen, dass es den gesetzlichen Anforderungen entspricht und sicher auf deutschen Straßen unterwegs sein kann. In der Regel wird es bei älteren Fahrzeugen durchgeführt oder dann, wenn das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war und umfangreiche Reparaturen erforderlich sind.

Das Vollgutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wird durch amtlich anerkannte Kfz-Sachverständige erstellt. Dabei wird geprüft, in welchem technischen Zustand Dein Fahrzeug ist und ob es den technischen Anforderungen, Zulassungsvorschriften sowie der nötigen Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit gerecht wird.

Verpflichtend ist ein Vollgutachten für alle Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und für die bei der Wiederzulassung weder eine Datenbestätigung oder eine Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorgelegt werden kann.

Weitere mögliche Gründe für ein Vollgutachten, wenn dein Fahrzeug

 
  • keinem genehmigten Typ angehört,

  • im Eigenbau hergestellt, in einer Kleinserie produziert oder ohne EG-Typgenehmigung aus dem Ausland importiert wurde,

  • keine gültige Zulassungsbescheinigung Teil II, Betriebserlaubnis und Übereinstimmungsbescheinigung „Certificate of Conformity (COC)“ hat,

  • entscheidende bauliche Veränderungen vorweist.

Autos, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden, benötigen ein Vollgutachten nach § 21 StVZO. Ausgenommen sind dabei Neu- und Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer EG-Übereinstimmungserklärung.

Eine Vollabnahme ist dagegen immer für Importfahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum wie den USA oder Kanada erforderlich.

In manchen Fällen kann der Aufwand, ein Fahrzeug an die Richtlinien der EG oder den Zulassungsvorschriften der StVZO anzupassen, schlichtweg zu hoch sein. In solchen Fällen kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen. 

Neben Importfahrzeugen benötigen die meisten Young- oder Oldtimer vor einer Wiederzulassung eine Vollabnahme gemäß § 21 StVZO. Diese Gutachten werden von Kfz-Sachverständigen durchgeführt, die gleichzeitig über umfassendes Know-how auf diesem Gebiet verfügen und somit Oldtimer-Experten sind.

Damit ein Fahrzeug überhaupt als Oldtimer eingestuft werden oder sogar als Kulturgut gilt und ein H-Kennzeichen erhalten kann, ist übrigens ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO nötig. Oft gehört zu den dazugehörigen Untersuchungen auch eine ausführliche Vollabnahme.

 

Ein Kfz-Sachverständiger prüft bei einer Vollabnahme Deines Fahrzeugs sowohl den technischen Zustand als auch die Verkehrssicherheit. Es werden rundum alle Komponenten und Systeme gecheckt, die für die Verkehrssicherheit wichtig sind.

Zudem wird geprüft, ob der Zustand Deines Fahrzeugs mit den Zulassungsvorschriften bezüglich Abgasverhalten, Geräuschgrenzwerte etc. übereinstimmt. Richtwerte sind dabei stets die Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig waren. Der Sachverständige legt weiterhin fest, ob Fahrzeugteile wie die Scheinwerfer, Rückstrahler oder das Typenschild umgerüstet werden müssen.

In Umfang und Zeitaufwand entsprechen diese Untersuchungen etwa der technischen Überprüfung der Hauptuntersuchung (HU). Bei Gebrauchtwagen wird auch eine Abgasuntersuchung (AU) fällig.

Während der Vollabnahme werden die Daten für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) erfasst und zusammengestellt. Sollten Angaben zum Fahrzeugbrief nicht vorliegen oder herauszufinden sein, werden sie durch Messungen ermittelt.

Für das Gutachten müssen dem Sachverständigen zudem das technische Datenblatt, die Fahrzeugpapiere sowie die ausländischen Dokumente importierter Fahrzeuge vorgelegt werden.

Nachdem Dein Fahrzeug erfolgreich begutachtet wurde, wird Dir durch die örtlich zuständige Behörde die Betriebserlaubnis erteilt. Das Vollgutachten nach § 21 StVZO ist für Dein Fahrzeug, ebenso wie die HU, dann zwei Jahre gültig.

Die Preise für Vollgutachten sind sehr individuell, und Du solltest zur genauen Gebührenermittlung bei Deiner Zulassungsstelle nachfragen. In der Regel liegen die Kosten für einen Ausnahmetatbestand bei 50 Euro und bei über drei Ausnahmetatbeständen bei 150 Euro.

Bei Ausnahmegenehmigungen für ein Importfahrzeug können Kosten zwischen 10 und 500 Euro anfallen. Etwa sechs bis zehn Ausnahmen sind dabei meist nötig, aber die Behörden bleiben in ihrer Preisgestaltung oft moderat.

Die Gebühren für eine Einzelabnahme können ebenfalls je nach Art des Fahrzeugs und der durchzuführenden Prüfungen variieren. Du kannst jedoch mit einem Preis von etwa 160 Euro rechnen.

  1. § 21 StVZO regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge.

  2. Es ist verpflichtend für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb waren, wenn folgende Unterlagen nicht vorliegen: die Datenbestätigung, die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung und die EG-Übereinstimmungsbescheinigung.

  3. Es wird für Importfahrzeuge benötigt – außer bei Neu- oder Gebrauchtwagen mit EWG-Betriebserlaubnis oder EG-Übereinstimmungserklärung.

  4. Es ist Pflicht für Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (zum Beispiel USA oder Kanada), aber es sind Ausnahmegenehmigung möglich.

  5. Gebrauchtfahrzeuge benötigen immer eine Abgasuntersuchung (AU).

  6. Bei einer Vollabnahme wird die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Zulassungsvorschriften geprüft. Dazu gehören das Abgasverhalten, die Geräuschgrenzwerte, Bremsanlage etc.

Verantwortlich für Einzel- und Vollabnahmen sind Kfz-Sachverständige. Dabei darf sowohl das Vollgutachten nach § 21 StVZO als auch die Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO nur von amtlich anerkannten Sachverständigen einer technischen Prüfstelle erstellt werden.

Denn das Prüfpersonal muss entsprechende Berechtigungen erworben haben, um Vollgutachten und Einzelabnahmen durchführen zu können. Die Abnahmen können seit dem 15. Februar 2019 von allen qualifizierten Prüforganisationen durchgeführt werden. Seit einigen Jahren bist Du also nicht mehr verpflichtet, Deine Voll- oder Einzelabnahme z.B. bei der DEKRA zu machen. 

Nun kannst Du auch bei uns als zertifizierte KÜS-Prüfstelle Deine Einzel- und Vollabnahme durchführen lassen. Wir stehen Dir mit unseren Sachverständigen zur Seite, die über weitreichendes Know-how verfügen und langjährige Erfahrungen mit Kfz-Gutachten aller Art haben. 

Vollgutachten in Nürnberg, Fürth & Regensburg

Unser Team ist für Dich an drei Standorten da und führt fachgerecht Vollgutachten für Dein Auto, Motorrad und Anhänger durch. Wähle einfach den Standort aus, der für Dich am günstigsten gelegen ist und buche gleich Deinen Termin!

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
09:00 - 18:00 Uhr
Sa.
09:00 - 14:00 Uhr
So.
Geschlossen

HolDeinePlakette Nürnberg
Münchener Straße 281
90471 Nürnberg
0911 880 8306

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
09:00 - 17:00 Uhr
Sa.
Geschlossen
So.
Geschlossen

HolDeinePlakette Fürth
Oststraße 108 B
90763 Fürth
0911 880 8306

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
09:00 - 17:00 Uhr
Sa.
Geschlossen
So.
Geschlossen

HolDeinePlakette Regensburg
Kirchmeierstraße 20
93051 Regensburg
0911 880 8306

Nach oben scrollen