Kfz Änderungsabnahme in Nürnberg, Fürth & Regensburg

Bauliche Änderungen am Fahrzeug und Tuning liegen im Trend. Schneller, schöner oder funktionaler – erlaubt ist, was gefällt und den Gesetzen der StVZO entspricht. Also ab zur Änderungsabnahme!​

KÜS Prüfstelle Holdeineplakette.de
Ein lächelnder Mann, der mit einem Kunden spricht, während er seinen Termin für eine Hauptuntersuchung auf einem Laptop plant

Änderungsabnahme (Begutachtung nach § 19 Abs. 3 StVZO)

Bei einer Änderungsabnahme wird Dein baulich verändertes Fahrzeug überprüft. Dabei wird geschaut, ob auch alle Teile richtig montiert und die vorgegebenen Auflagen eingehalten wurden.

Die Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO bezeichnet die offizielle Abnahme des Einbaus, Anbaus, Ausbaus oder Abbaus von Teilen an Deinem Fahrzeug. Sie wird durch amtlich anerkannte Sachverständige, Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieure einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation wie einer KÜS-Prüfstelle bei uns in Nürnberg, Fürth & Regensburg durchgeführt.

Unschlagbare Vorteile für deine Änderungsabnahme

Schnelle Eintragung

Fachgerechte Eintragung

Unkomplizierte Eintragung

Wie läuft eine Änderungsabnahme bei HoldeinePlakette ab?

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Termin buchen

Zuerst buchst Du gleich Deinen Termin bei HolDeinePlaktte.de. Dazu gibst Du E-Mail und Telefonnummer sowie deinen gewünschten Termin ein.

Anschließend erhältst Du von uns eine Bestätigungsmail mit Deinem bestätigten Termin.

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Hol-Bring-Service oder Du kommst selbst zur Prüfstation

Wenn Du in der Nähe einer unserer Standorte wohnst, freuen wir uns, Dich bei uns begrüßen zu dürfen.

Ansonsten nutze gerne unseren versicherten Hol-Bring-Service. Für eine Änderungsabnahme an Deinem Fahrzeug holen wir Dein Auto bei Dir ab und bringen es nach der Begutachtung wieder zu Dir zurück.

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Durchführung von Änderungsabnahmen

Als zertifizierte KÜS-Partner führen wir neben der HU und AU auch Änderungsannahmen durch.

Dabei haben wir immer alle aktuellen Anforderungen im Blick, damit Dein Fahrzeug stets den Vorschriften entspricht.

100% Service für zufriedene Kunden

In unserem Unternehmen sind wir darauf bedacht Ihnen einen bestmöglichen Service zu bieten. Die Meinung unserer Kunden ist uns sehr wichtig und wir nutzen gerne Feedback, um uns stetig weiterzuentwickeln.

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Änderungsabnahme

Häufig gestellte Fragen zu Änderungsabnahmen

Jegliche bauliche Änderung an Deinem Fahrzeug musst Du früher oder später abnehmen lassen. Doch welche Unterlagen, Nachweise und Gutachten musst Du vorlegen? Und was ist eigentlich ein Teilegutachten?

Diese und weitere Fragen beantworten wir Dir. Mit uns bleibst du immer auf dem neuesten Stand!

Bei einer positiven Änderungsabnahme wird Dir von Deinem Sachverständigen die sogenannte Änderungsabnahmebescheinigung ausgehändigt. Diese musst Du immer mit Deinen Fahrzeugpapieren mitführen und der Zulassungsstelle bei der nächsten amtlichen Angelegenheit vorlegen.

Die Zulassungsstelle nimmt dann die Eintragung der Änderung in die Fahrzeugpapiere vor. Denn die Umbauten müssen nicht in jedem Fall direkt in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Eine bauliche Änderung wie die Umrüstung auf andere Räder oder der Anbau einer Anhängerzugvorrichtung kann dazu führen, dass Deine Betriebserlaubnis erlischt und Du Dein Fahrzeug nicht mehr fahren darfst. Das heißt, dass Du Dein Fahrzeug bei einer zertifizierten Prüfstelle begutachten lassen musst.

In § 19 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die Betriebserlaubnis nicht erlischt. Es ist daher auch nicht immer zwangsläufig eine Änderungsabnahme notwendig.

Solltest Du Zweifel haben, kannst Du uns immer kontaktieren. Wir prüfen dann, ob eine Änderungsabnahme notwendig ist.

Sobald Du Dein Fahrzeug in jeglicher Art und Weise baulich veränderst, musst Du es einer zertifizierten Überwachungsorganisation zur Abnahme vorführen. Dazu gehören sowohl optische Veredelung als auch praktische Umbauten.

Typische Änderungen, die eine Änderungsabnahme erfordern, sind unter anderem:

  • Veränderungen

    • an der Motorleistung, Abgasanlage oder Bremsanlage

    • an der Karosserie, wie der Anbau eines Spoilers

    • am Abgasverhalten

    • am Fahrwerk, wie bei einer Tieferlegung

    • des Geräuschverhaltens, wie beim Einbau eines Sportluftfilters

  • Umbauten zur Erdgasnutzung

  • Umrüstung auf nicht in Fahrzeuggenehmigungen enthaltene Rad-/Reifen-Kombination etc.

Für die Begutachtung und Abnahme von Änderungen an Deinem Fahrzeug musst Du bestimmte Prüfzeugnisse und Gutachten vorlegen, wie zum Beispiel das Teilegutachten gemäß Anlage XIX StVZO.

Damit der Sachverständige die Änderungsabnahme positiv abschließen kann, sind an diese Prüfzeugnisse gewisse Auflagen und Bedingungen geknüpft:

  1. Das Prüfzeugnis muss dem Fahrzeug zugeordnet werden können.

  2. Die aufgeführten Auflagen und Bedingungen müssen eingehalten werden.

  3. Auch mit den Änderungen muss das Fahrzeug vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein.

Für die Änderungsabnahmen musst Du also folgende Unterlagen und zulässige Prüfzeugnisse vorlegen können:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE)

  • Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)

  • Teilegutachten (TGA) & Teilegenehmigungen

  • Nachträge aus Fahrzeuggenehmigungen oder einer Betriebserlaubnis

Ein Teilegutachten (TGA) ist ein wichtiges Prüfzeugnis und bestätigt die Vorschriftsmäßigkeit Deines Fahrzeugs nach dem Einbau von begutachteten Fahrzeugteilen. Es wird auf der Grundlage des Beispielkatalogs über Änderungen an Fahrzeugen und deren Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen erstellt.

Wichtig zu wissen: Sobald Dir ein Teilegutachten vorliegt, musst Du bei einer Prüfstelle Deines Vertrauens eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO vornehmen lassen. Wird zum Beispiel durch das Tuning die Fahrzeugart geändert, muss dies in den Fahrzeugpapieren nach der Änderungsabnahme durch die Zulassungsstelle sofort geändert und eingetragen werden.

Teilegenehmigungen sind die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO, Bauartgenehmigungen nach § 22a StVZO, Genehmigungen nach EG-Recht und „Genehmigungen nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958“.

Eine Änderungsabnahme verbauter Fahrzeugteile ist bei Teilegenehmigungen, einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) und bei einer Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) nur erforderlich, wenn sie in einer Genehmigung gefordert wird. In der Regel benötigen Fahrzeugteile mit Genehmigungen nach EG-Recht jedoch keine Änderungsabnahme.

Die Preise für eine Änderungsabnahme hängen von der gewählten Prüfstelle, dem Bundesland, der Fahrzeugart, dem Gesamtgewicht, der Aufwandsstufe sowie der Art und Anzahl der zu prüfenden Änderungen ab.

Du kannst die anfallenden Kosten den aktuellen Preislisten für die amtlichen Dienstleistungen der Überwachungsorganisationen entnehmen. Jedoch kannst Du mit Kosten für einzelne Änderungen zwischen 60 und 100 Euro rechnen.

Am einfachsten ist es, wenn Du direkt bei uns nachfragst. In einem persönlichen Beratungsgespräch können wir Dich bestmöglich informieren.

Dein zuverlässiger Partner für Änderungsabnahmen in Nürnberg, Fürth & Regensburg

Eine bauliche Änderung an Deinem Fahrzeug musst Du laut StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation prüfen lassen.

Bei der Prüfstelle hast Du jedoch die freie Wahl. Und als zugelassene KÜS-Prüfstelle führen wir Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO für Dich durch.

Wir begutachten Dein Fahrzeug und jegliche Änderungen, Umbauten und Tuningteile. Bei uns bist Du in guten Händen. Wähle einer unserer beiden Standorte und kontaktiere uns. Wir helfen Dir gern weiter.

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