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Unfallgutachten - Wer zahlt den Gutachter?

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Kostenübernahme: In einem normalen Fall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursacher die Kosten des KFZ Gutachters, wenn die Schuldfrage geklärt ist und es sich um mehr als um einen Bagatellschaden handelt.
  • Notwendigkeit eines Gutachters: Ein Gutachten nach einem Unfall ist nötig, wenn der Schaden höher ist als 750 Euro oder wenn der Unfallhergang unklar ist. Das Gutachten ist de Grundlage für die Schadensregulierung und kann vor Gericht verwendet werden.
  • Teilschuld: Bei Teilschuld werdend die Kosten des Gutachter nach der festgelegten Schuldquote aufgeteilt. Die Versicherung zahlt anteilig nach der Schuldquote.
  • Verweigerung der Versicherung: Wenn die Versicherung sich weigert die Kosten des Gutachter zu übernehmen, kann ein Anwaltsschreiben helfen sich durchzusetzen. Notfalls muss man vor Gericht.
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