Wie bei der Frage zur Übernahme der Kosten kann auch hier zwischen Haftpflicht- und Kaskofällen unterschieden werden. Denn bei Fremdverschulden eines Unfalls (Haftpflicht) hast Du als geschädigte Person das Recht, einen Kfz-Gutachter Deiner Wahl zu beauftragen.
Lass Dich dabei nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen. Entscheide Dich für einen unabhängigen Gutachter, der nur Deine Interessen vertritt und die Schadenshöhe unabhängig bemisst.
Bei eigener Schuld oder höherer Gewalt wird die Kaskoversicherung ein Kfz-Gutachten in Auftrag geben. Es ist selten der Fall, dass der Versicherungsnehmer einen eigenen Gutachter wählen darf.
Denn viele Versicherungsverträge enthalten Klauseln, die besagen, dass KFZ Unfallgutachten nur dann bezahlt werden, wenn sie von dem Versicherer in Auftrag gegeben werden.
Unabhängige Kfz-Gutachter
Bist Du also nach einem Verkehrsunfall in der Position der unverschuldeten Seite, dann bestehe auf Dein Recht, einen eigenen und unabhängigen Gutachter zu beauftragen. So stellst Du sicher, dass die Wertminderung und der Nutzungsausfall über den reinen Blechschaden berücksichtigt werden.
Denn gestellte Sachverständige wird immer die Interessen des eigenen Versicherers vor Augen haben und danach auch begutachten.
Wusstest du schon, dass Ermittlung vom Fahrzeugwert oder ein Kostenvoranschlag auch zu seinen Aufgaben zählt?