Die KFZ-Eintragung umfasst alle notwendigen Prüfungen und Gutachten, die sicherstellen, dass ein Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht, bevor es im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen oder nach Änderungen weiterhin genutzt werden kann. Diese Prozesse stellen sicher, dass sowohl neue als auch veränderte Fahrzeuge sicher und vorschriftsgemäß betrieben werden.
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Die Einzelabnahme erfolgt nach §19.2 StVZO und ist nötig, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die Vorschriften für die Zulassung nicht mehr erfüllt sind oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist.
Die Änderungsabnahme nach §19.3 StVZO ist die behördliche Prüfung, die ermittelt, ob nach einer Änderung am Fahrzeug (z.B. neuer Spoiler, Felgen, Tieferlegung) noch alle Vorschriften erfüllt sind und die Betriebserlaubnis weiter besteht.