Kfz-
Eintragung

Einzelabnahme nach §19.2 StVZO sowie Änderungsabnahme nach §19.3 StVZO.
  • Durchgeführt als Partner der KÜS
  • Bei neu eingebauten Teilen oder erloschener Betriebserlaubnis
  • Hol- & Bring-Service für nur 7€ (versichert)
  • Inkl. Abgasuntersuchung
Kurzer Überblick

Alles was du
wissen musst

Die Kfz-Eintragung ist der Überbegriff für Einzelabnahme und Änderungsabnahme.

Die Einzelabnahme erfolgt nach §19.2 StVZO und ist nötig, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die Vorschriften für die Zulassung nicht mehr erfüllt sind oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist.


Die Änderungsabnahme nach §19.3 StVZO ist die behördliche Prüfung, die ermittelt, ob nach einer Änderung am Fahrzeug (z.B. neuer Spoiler, Felgen, Tieferlegung) noch alle Vorschriften erfüllt sind und die Betriebserlaubnis weiter besteht.
Transparente Kosten

Preise im Überblick

Meistgebucht

Hauptuntersuchung Motorrad

89 €
(inkl. Mwst.)
HU Termin Buchen
Meistgebucht

Hauptuntersuchung
PKW

158 €
(inkl. Mwst.)
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Meistgebucht

Hauptuntersuchung
Anhänger

43 €
(inkl. Mwst.)
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Hauptuntersuchung

PKW

158 €
(inkl. Mwst.)

Motorrad

89 €
(inkl. Mwst.)

Anhänger

43 €
(inkl. Mwst.)
Schritt für Schritt

Der Weg zu deiner Plakette

01

Termin buchen

Zunächst buchst du online deine Hauptuntersuchung. Wähle dazu deinen gewünschten Termin im Kalender. Anschließend erhältst du von uns eine Bestätigungs-Email.

2 min
02

Kfz-Hauptuntersuchung

Wir führen als Partner der KÜS die Hauptuntersuchung durch, wie du es von anderen Prüforganisationen gewohnt bist. Bei Bestehen der Hauptuntersuchung bekommt dein Auto die neue HU-Plakette.

30 min
03

Nachbesprechung

Direkt nach der HU erklären wir dir alle akuten Mängel und weisen dich auf bevorstehende Probleme hin. Auch den Prüfbericht erläutern wir dir gerne.

10 min
Unsere Leistungen

Vorgeschriebene Fahrzeugunter-suchungen

Hauptuntersuchung

Nach §29 StVZO alle zwei Jahre für deine Sicherheit auf der Straße.

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Vollgutachten

Nach §21 StVZO, wenn keine EG-Typengenehmigung in der EU vorliegt.

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Unsere Leistungen

Schaden und Bewertung

Unfallgutachten

Um Reparaturkosten und Wertminderung zu beurteilen, inkl. Versand an die Versicherung.

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Schadengutachten

Um Umfang des Schadens & Reparaturkosten zu bewerten, inkl. Versand an die Versicherung.

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Gebrauchtwagenbewertung

Wenn du einen Gebrauchtwagen kaufst oder verkaufst oder diesen neu bewerten lässt.

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Unsere Standorte

FAQ

Du hast Fragen?
Wir haben die Antworten

Was sind technische Eintragungen?

Die KFZ-Eintragung umfasst alle notwendigen Prüfungen und Gutachten, die sicherstellen, dass ein Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht, bevor es im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen oder nach Änderungen weiterhin genutzt werden kann. Diese Prozesse stellen sicher, dass sowohl neue als auch veränderte Fahrzeuge sicher und vorschriftsgemäß betrieben werden.

Welche technischen Änderungen erfordern eine Prüfung?

Die Bereiche der eintragungspflichtigen Veränderungen an Fahrzeugen können unterschiedlich ausfallen. Für folgende Veränderungen ist z. B. eine Prüfung mit Eintragung notwendig:

  • Änderung
    • der Fahrzeugklasse
    • von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
    • der zulässigen Achslasten, des Gesamtgewichts, der Nutzlast, der Sattellast, der Aufliegelast, der Anhängelast
    • der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
    • der Abgas- oder Geräuschwerte, wenn sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken

  • Erhöhung/Verringerung
    • der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
    • der Fahrzeugabmessungen (außer bei Pkw & Krafträdern)

  • Einbau von Katalysator oder Partikelminderungssystem

Was ist der Unterschied zwischen einer §19.2 (Einzelabnahme) und §19.3 (Änderungsabnahme)?

Beide Prüfungen gewährleisten die Verkehrssicherheit und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, richten sich jedoch an unterschiedliche Ausgangssituationen und Fahrzeugtypen.

  • §19.2 (Einzelabnahme): Erforderlich für Fahrzeuge/Fahrzeugteile ohne ABE oder mit erloschener Betriebserlaubnis, umfassende Prüfung.
  • §19.3 (Änderungsabnahme): Erforderlich bei wesentlichen Änderungen an zugelassenen Fahrzeugen, Prüfung der Änderungen.

Wann wird eine §19.2 (Einzelabnahme) benötigt?

Die Einzelabnahme ist erforderlich für Fahrzeuge, die keine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder EU-Typgenehmigung besitzen. Dies betrifft insbesondere importierte Fahrzeuge oder Fahrzeuge, deren Betriebserlaubnis erloschen ist. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger führt eine umfassende Prüfung durch, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug den geltenden Vorschriften entspricht und eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden kann.

Wann wird eine §19.3 (Änderungsabnahme) benötigt?

Die Änderungsabnahme wird notwendig, wenn an einem bereits zugelassenen Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, die wesentliche Merkmale des Fahrzeugs beeinflussen. Typische Beispiele sind Veränderungen am Fahrwerk, Motor oder der Karosserie. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur prüft, ob die Änderungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und ob die Betriebserlaubnis weiterhin gültig ist.

Wann wird ein §21 (Vollgutachten) benötigt?

Das Vollgutachten ist eine tiefgehende Untersuchung für Fahrzeuge, die keine ABE oder EU-Typgenehmigung besitzen, häufig bei importierten Fahrzeugen, Eigenbauten oder stark umgebauten Fahrzeugen. Diese umfangreiche Prüfung wird von einem amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt und überprüft alle relevanten Fahrzeugkomponenten und -systeme. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit und die Übereinstimmung mit den Vorschriften zu bestätigen, um eine Betriebserlaubnis zu erteilen.

Welche Unterlagen benötigst Du für die Eintragung im Fahrzeugschein?

Je nach Zulassungsstelle variieren die Unterlagen, die für Kfz-Eintragungen nötig sind. In der Regel benötigst du jedoch Folgendes:

  • Deinen Personalausweis beziehungsweise den des Halters
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Gutachten oder Teilegutachten über den Ein- oder Ausbau durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), Einbaubescheinigung und ABE
  • Typgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes

Wann muss man seine Fahrzeugpapiere umtauschen?

Sofern Du noch im Besitz eines Fahrzeugbriefs und Fahrzeugscheins bist, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, musst Du diese in neue Fahrzeugpapiere, also Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, umtauschen lassen. Die Kosten trägst Du für den Umtausch dabei selbst.

Wie viel kostet eine KFZ-Eintragung auf dem Amt?

Die Gebühren für KFZ-Eintragungen richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung. Die Grundgebühr liegt dabei bei 12 Euro. Es können jedoch noch weitere Gebühren anfallen, z. B. wenn der Umtausch in neue Fahrzeugpapiere oder die Zuteilung einer Feinstaubplakette erforderlich sind.