Vollgutachten

Nach §21 StVZO, wenn keine EG-
Typengenehmigung in der EU vorliegt.
  • Durchgeführt als Partner der KÜS
  • Bspw. für importierte Oldtimer
  • Hol- & Bring-Service für nur 7€ (versichert)
  • Inkl. Abgasuntersuchung
Kurzer Überblick

Alles was du
wissen musst

Ein Vollgutachten nach §21 StVZO ist erforderlich, wenn ein Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden soll, das keine gültige Zulassung hat, aus dem Ausland stammt oder technisch verändert wurde. Es wird von einem amtlich anerkannten Sachverständigen erstellt und überprüft Sicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit. Ohne dieses Gutachten ist eine Zulassung nicht möglich.
Transparente Kosten

Preise im Überblick

Meistgebucht

Hauptuntersuchung Motorrad

89 €
(inkl. Mwst.)
HU Termin Buchen
Meistgebucht

Hauptuntersuchung
PKW

158 €
(inkl. Mwst.)
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Meistgebucht

Hauptuntersuchung
Anhänger

43 €
(inkl. Mwst.)
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Hauptuntersuchung

PKW

158 €
(inkl. Mwst.)

Motorrad

89 €
(inkl. Mwst.)

Anhänger

43 €
(inkl. Mwst.)
Schritt für Schritt

Der Weg zu deiner Plakette

01

Termin buchen

Zunächst buchst du online deine Hauptuntersuchung. Wähle dazu deinen gewünschten Termin im Kalender. Anschließend erhältst du von uns eine Bestätigungs-Email.

2 min
02

Kfz-Hauptuntersuchung

Wir führen als Partner der KÜS die Hauptuntersuchung durch, wie du es von anderen Prüforganisationen gewohnt bist. Bei Bestehen der Hauptuntersuchung bekommt dein Auto die neue HU-Plakette.

30 min
03

Nachbesprechung

Direkt nach der HU erklären wir dir alle akuten Mängel und weisen dich auf bevorstehende Probleme hin. Auch den Prüfbericht erläutern wir dir gerne.

10 min
Unsere Leistungen

Vorgeschriebene Fahrzeugunter-suchungen

Hauptuntersuchung

Nach §29 StVZO alle zwei Jahre für deine Sicherheit auf der Straße.

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Kfz Eintragung

Einzelabnahme nach §19.2 StVZO sowie Änderungsabnahme nach §19.3 StVZO.

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Unsere Leistungen

Schaden und Bewertung

Unfallgutachten

Um Reparaturkosten und Wertminderung zu beurteilen, inkl. Versand an die Versicherung.

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Schadengutachten

Um Umfang des Schadens & Reparaturkosten zu bewerten, inkl. Versand an die Versicherung.

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Gebrauchtwagenbewertung

Wenn du einen Gebrauchtwagen kaufst oder verkaufst oder diesen neu bewerten lässt.

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Unsere Standorte

FAQ

Du hast Fragen?
Wir haben die Antworten

Was ist das Vollgutachten gemäß §21 StVZO

Ein §21 Vollgutachten ist eine umfassende technische Prüfung, die gemäß §21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) durchgeführt wird. Diese Begutachtung ist notwendig, wenn ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis oder nach wesentlichen technischen Änderungen in Deutschland zugelassen werden soll. Bei HolDeinePlakette.de stellen wir sicher, dass Ihr Fahrzeug alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und sicher im Straßenverkehr bewegt werden kann.

Wann wird ein Vollgutachten benötigt?

Verpflichtend ist ein Vollgutachten für alle Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und für die bei der Wiederzulassung weder eine Datenbestätigung oder eine Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorgelegt werden kann.

Weitere mögliche Gründe für ein Vollgutachten, wenn dein Fahrzeug

  • keinem genehmigten Typ angehört,
  • im Eigenbau hergestellt, in einer Kleinserie produziert oder ohne EG-Typgenehmigung aus dem Ausland importiert wurde,
  • keine gültige Zulassungsbescheinigung Teil II, Betriebserlaubnis und Übereinstimmungsbescheinigung „Certificate of Conformity (COC)“ hat,
  • entscheidende bauliche Veränderungen vorweist.

Vollgutachten für Importfahrzeuge

Autos, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden, benötigen ein Vollgutachten nach § 21 StVZO. Ausgenommen sind dabei Neu- und Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer EG-Übereinstimmungserklärung. Eine Vollabnahme ist dagegen immer für Importfahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum wie den USA oder Kanada erforderlich. In manchen Fällen kann der Aufwand, ein Fahrzeug an die Richtlinien der EG oder den Zulassungsvorschriften der StVZO anzupassen, schlichtweg zu hoch sein. In solchen Fällen kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

Vollgutachten für Oldtimer

Wenn Dein Oldtimer importiert ist oder 7 Jahre nicht zugelassen war, wird eine Vollabnahme nach § 21 StVZO benötigt. Diese Gutachten werden von Kfz-Sachverständigen durchgeführt, die gleichzeitig Oldtimer-Experten sind. Damit Dein Fahrzeug als Oldtimer eingestuft wird oder sogar als Kulturgut gilt und ein H-Kennzeichen erhalten kann, ist ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO erforderlich. Dieses Gutachten kann ebenfalls von unseren Experten durchgeführt werden.

Was wird bei einem Vollgutachten geprüft?

Ein KFZ-Sachverständiger prüft bei einer Vollabnahme Deines Fahrzeugs sowohl den technischen Zustand als auch die Verkehrssicherheit. Dabei werden alle Komponenten und Systeme rundum gecheckt, die für die Verkehrssicherheit wichtig sind. Zudem wird überprüft, ob der Zustand Deines Fahrzeugs den Zulassungsvorschriften bezüglich Abgasverhalten, Geräuschgrenzwerten und ähnlichem entspricht. Maßgeblich sind dabei stets die Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig waren. Der Sachverständige entscheidet außerdem, ob Fahrzeugteile wie Scheinwerfer, Rückstrahler oder das Typenschild umgerüstet werden müssen. In Umfang und Zeitaufwand dauert diese Untersuchung etwas länger als die reine technische Überprüfung der Hauptuntersuchung (HU) inklusive Abgasuntersuchung (AU).

Welche Unterlagen benötigt man für ein Vollgutachten?

Während der Vollabnahme werden die Daten der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erfasst und zusammengestellt. Sollten benötigte Angaben nicht vorliegen oder herauszufinden sein, werden sie durch Messungen ermittelt. Für das Gutachten müssen dem Sachverständigen zudem das technische Datenblatt, die Fahrzeugpapiere sowie die ausländischen Dokumente importierter Fahrzeuge vorgelegt werden. Gerne besorgen wir das Datenblatt für Dich!

Wie lange ist ein Vollgutachten gültig?

Nachdem Dein Fahrzeug erfolgreich begutachtet wurde, wird Dir durch die örtlich zuständige Behörde die Betriebserlaubnis erteilt. Das Vollgutachten nach §21 StVZO ist für Dein Fahrzeug, ebenso wie die HU, dann bis zur ersten Zulassung zwei Jahre gültig. Diese Gültigkeit bleibt bestehen, solange das Fahrzeug zugelassen ist.

Was kostet das Vollgutachten bei Hol deine Plakette?

Ein Vollgutachten nach §21 StVZO kostet bei HolDeinePlakette 480 Euro (ohne Datenblatt, inkl. HU). Gerne besorgen wir für Dich auch das zugehörige Datenblatt für dein Fahrzeug.

Zusammenfassende Infos zum Vollgutachten

1. § 21 StVZO regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge.

2. Es ist verpflichtend für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb waren, wenn folgende Unterlagen nicht vorliegen: die Datenbestätigung, die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung und die EG-Übereinstimmungsbescheinigung.

3. Es wird für Importfahrzeuge benötigt – außer bei Neu- oder Gebrauchtwagen mit EWG-Betriebserlaubnis oder EG-Übereinstimmungserklärung.

4. Es ist Pflicht für Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (zum Beispiel USA oder Kanada), aber es sind Ausnahmegenehmigung möglich.

5. Gebrauchtfahrzeuge benötigen immer eine Abgasuntersuchung (AU).

6. Bei einer Vollabnahme wird die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Zulassungsvorschriften geprüft. Dazu gehören das Abgasverhalten, die Geräuschgrenzwerte, Bremsanlage etc.

Wer darf Vollgutachten durchführen?

Verantwortlich für Einzel- und Vollabnahmen sind KFZ-Sachverständige. Dabei darf sowohl das Vollgutachten nach § 21 StVZO als auch die Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO nur von amtlich anerkannten Sachverständigen einer technischen Prüfstelle oder Sachverständigen mit Zusatzausbildung erstellt werden. Denn das Prüfpersonal muss entsprechende Berechtigungen erworben haben, um Vollgutachten und Einzelabnahmen durchführen zu können. Die Abnahmen können seit dem 15. Februar 2019 von allen qualifizierten Prüforganisationen durchgeführt werden. Seit einigen Jahren bist Du also nicht mehr verpflichtet, Deine Voll- oder Einzelabnahme z.B. bei der DEKRA zu machen. Nun kannst Du auch bei uns als zertifizierte KÜS-Prüfstelle Deine Einzel- und Vollabnahme durchführen lassen. Wir stehen Dir mit unseren Sachverständigen zur Seite, die über weitreichendes Know-how verfügen und langjährige Erfahrungen mit Kfz-Gutachten aller Art haben.