Was tun bei Unfall als Geschädigter? Deine Rechte und Pflichten erklärt

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Erste Schritte nach einem Unfall: Was tun?

Ein Autounfall ist ein großer Schock wenn man als Geschädigter mit involviert ist. In solchen Momenten ist es wichtig, dass man die Ruhe behält und die Situation richtig einschätzt. Es ist unerlässlich Schritt für Schritt vorzugehen um sicher zu sein und später in der Schadenregulierung Missverständnisse zu vermeiden. Informationen und Tipps zur Frage, was tun als Geschädigter, finden Sie im folgenden Artikel. Folgen Sie im Fall eines Unfall der folgenden Checkliste:

 

Unfallstelle absichern

Wenn Verkehrsunfälle geschehen ist es das allerwichtigste, dass alle Personen in Sicherheit gebracht werden. Der Geschädigte sollten also dringend eine Warnweste tragen, die Unfallstelle absichern und sich selber und andere in Sicherheit bringen. Darauf wie Sie genau vorgehen und worauf geachtet werden muss wird im nächsten Abschnitt in dem Artikel eingegangen.

Polizei rufen

Bei einem Personenschaden oder ungeklärten Schuld Fragen sollte auf jeden Fall die Polizei informiert werden. Diese übernehmen dann die Unfallaufnahme. Diese können Fragen klären und alles rechtmäßig dokumentieren und in einem Unfallbericht festhalten. Bei geringen Schäden kann auf Wunsch auf die Polizei verzichtet werden, aber meist ist es besser sie hinzu zu ziehen. Auch bei Fahrerflucht sollte die Polizei umgehend informiert werden.

Beweissicherung

Auch wenn die Polizei vor Ort ist sollten Sie so gut wie möglich alles selber dokumentieren. Das geschädigte Fahrzeug, der Ort des Unfall und möglich Bremsspuren auf der Straße oder ähnliches sollten mithilfe von Fotos festgehalten werden. Auch die Informationen aller Unfallbeteiligte und möglichen Zeugen sollten aufgenommen werden. Das können Sie tun als Geschädigter um später Probleme bei der Schadenregulierung zu vermeiden.

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Wie sichere ich die Unfallstelle richtig ab?

Die Absicherung der Unfallstelle ist ein sehr wichtiger Bestandteil des Vorgehens nach einem Autounfall. So kann das Entstehen von weiteren Unfällen vermieden werden und Sie schützen sowohl sich selber als auch andere Verkehrsteilnehmer. Damit man in einer stressigen Situation, wie nach einem Unfall, richtig handelt sollten Sie sich die folgenden Schritte merken.

Absichern der Unfallstelle

Stellen Sie das Unfallfahrzeug wenn möglich an einer sicheren Stelle ab, sodass Sie so gut wie möglich aus der Gefahrenzone sind. Machen Sie die Warnblinkanlage an, um andere Fahrer zu alarmieren, damit diese die Unfallstelle vorsichtig und langsam umfahren. So werden Sie als Unfallbeteiligter und auch der restliche Straßenverkehr geschützt.

Nun sollte ein Warndreieck in einem Abstand von mindestens 100 Metern aufgestellt werden. Achten Sie darauf, dass Sie eine Warnweste dabei tragen! Dies ist sehr wichtig für Ihre persönliche Sicherheit.

Alle Unfallbeteiligten sichern

Dieser Punkt ist besonders wichtig an viel befahrenen Straßen oder Autobahnen. Alle Unfallbeteiligten sollten an einem sicheren Ort zum Beispiel am Straßenrand warten.

Notruf absetzen bei Personenschaden

Wenn es aufgrund des Unfalls Verletzte gibt müssen Sie ihren Pflichten nachkommen und den Notruf verständigen. Dazu ist jeder Fahrer durch das Recht verpflichtet.

Es ist wichtig hier zügig zu handeln, damit der Verletzte so schnell wie möglich behandelt werden kann.

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Richtige Dokumentation der Unfallstelle

Die richtige Dokumentation des Unfalls ist sehr wichtig für das weitere Vorgehen. So können Missverständnisse und Unklarheiten die später aufkommen besser geklärt und nachvollzogen werden. Dabei sollten Sie die folgenden Punkte beachten.

Fotos machen

Machen Sie viele Bilder aus verschiedenen Winkeln von: ihrem Fahrzeug, dem Fahrzeug des Unfallgegners, dem gesamten Ort der Unfallstelle, wie die Fahrzeuge zueinander stehen und auch von Spuren auf der Straße. Diese Bilder helfen dabei den Schaden ausführlich zu bewerten und den Ablauf des Unfallhergangs nachzuvollziehen. Die KFZ Gutachter wird auch auf Basis dieser Fotos versuchen den Unfall zu verstehen.

Oft hilft auch eine Unfallskizze, auf der abgebildet ist wer wo steht und was passiert ist um den Unfallschaden nachvollziehen zu können.

Zeugen befragen

Wenn es Zeugen gibt, welche den Verkehrsunfall beobachtet haben sollten deren Kontaktdaten aufgenommen werden. Die Aussagen der Zeugen können wichtige Informationen zur Aufklärung des Unfallhergangs beitragen.

Unfallbericht

Am besten sollte noch vor Ort ein Unfallbericht ausgefüllt werden. Für einen Unfallbericht gibt es häufig Vorlagen der Versicherung. Hier sollte der Vorgang und alle relevanten Informationen zu dem Schaden und Daten der Unfallbeteiligten festgehalten werden. Diesen Bericht reichen Sie bei ihrer Versicherung

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KFZ Gutachter: Warum, wann und wie?

Ein KFZ Gutachter untersucht ihr Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall auf Schäden. Er erstellt ein Gutachten über den gesamt Zustand des Fahrzeug nach dem Unfall und über den Unfallhergang.

Wofür ist ein Gutachter gut?

Der Gutachter erstellt das Gutachten, welches die Grundlage für die Schadenregulierung bildet. Basierend darauf werden von der Versicherung Entscheidungen zur Entschädigung oder weiterem Vorgehen getroffen. In dem Schadengutachten sind wichtige Informationen festgehalten, dazu gehört die Schadenhöhe, Art des Schadens, Reparaturkosten, Unfallhergang, Wiederbeschaffungswert und im Fall eines Totalschaden auch der Restwert.
Mit Hilfe dessen können Sie ihre Ansprüche bei der KFZ Haftpflichtversicherung des Unfallgegners durchsetzen, damit Sie nicht auf den Kosten der Reparatur sitzen bleiben.

In welchem Fall benötige ich einen Schadengutachten?

Ein KFZ Gutachter sollte dann beauftragt werden, wenn es sich um mehr als um einen Bagatellschaden handelt. Die Bagatellgrenze liegt bei 750 Euro, das bedeutet wenn ein Schaden höher als 750 Euro ist sollte ein Gutachter beauftragt werden.
Die Versicherung verlangt in einem solchen Fall einen Gutachter, nur so bekommen sie die Reparatur Kosten von der Werkstatt wieder erstattet.

Wie läuft das Gutachten ab?

Wichtig zu wissen ist, dass Sie das Recht dazu haben, ihren eigenen KFZ Sachverständigen auszusuchen. Die KFZ Haftpflichtversicherung des Unfallgegners wird zwar anbieten einen Gutachter zu stellen, doch es ist besser selber nach einem unabhängigen Gutachter zu suchen, damit keine Interessenskonflikte entstehen.

Wenn ein Gutachter kontaktiert wurde wird ein Termin vereinbart in dem der Unfallschaden begutachtet wird.

Der Gutachter erstellt daraufhin das detaillierte Gutachten mit allen Unfallschäden, Kosten und weiteren Informationen. Dieses Gutachten wird an die Versicherung und alle weiteren wichtigen Parteien geschickt, damit die Schadenregulierung fortfahren kann.

Kostenübernahme

Die Kosten des Gutachtens können zwischen 300 – 1000 Euro liegen und hängen von der Art und Höhe des Schadens ab und der Komplexität. Umso komplizierter zum Beispiel der Unfallhergang ist desto aufwendiger ist die Analyse für den KFZ Sachverständigen und in Folge erhöhen sich auch de Kosten für das Gutachten von dem Auto.

Wenn Sie nicht Schuld an dem Autounfall sind dann übernimmt die Versicherung des anderen Beteiligten die Kosten. Ein Unfall als Geschädigter kostet Sie also nichts.

Sollten Sie den Unfall selber verursacht haben, kann es sein, dass die Kaskoversicherung die Kosten übernimmt, sofern sie eine abgeschlossen haben. Allerdings sind hier die Vertragsbedingungen sehr individuell anpassbar weshalb keine pauschale Aussage gemacht werden kann zur Kostenübernahme.

Bei Teilschuld werden die Kosten des Gutachten aufgeteilt, je nach Grad der Beteiligung. Sie müssen quasi ihren Teil der Teilschuld auch beim Gutachten übernehmen.

Wenn Sie also eine Teilschuld von 20% haben dann müssen Sie 20% der Kosten selber übernehmen, die restlichen 80% übernimmt die Haftpflichtversicherung des andere Beteiligten.

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Schadensregulierung: Ablauf bei der Versicherung

Um die Schadensregulierung so angenehm wie möglich zu gestalten sollte auf die folgenden Punkte geachtet werden.

Ansprüche als Geschädigter

Sie haben als Geschädigter Anspruch auf eine Erstattung vieler Kosten, vorausgesetzt Sie sind nicht der Unfallverursacher. Aufgrund des Unfallbericht und des Gutachtens wird die Frage der Schuld bestimmt.

Zu den Ansprüchen gehören erst einmal die Kostenübernahme des Gutachters, diese muss die Versicherung übernehmen. Auch die darin berechneten Kosten der Reparatur, die durch den KFZ Schaden entstanden sind werden von der Versicherung übernommen. Auch Kosten wie die eines Mietwagens während ihr Auto in der Werkstatt ist werden übernommen.

Kontaktaufnahme

Der schnelle Kontakt zur Versicherung ist sehr wichtig. Damit die Schadenersatzansprüche so schnell wie möglich durchgesetzt werden können sollte die Versicherung unverzüglich nach dem Unfall kontaktiert werden. Sowohl ihre eigene Versicherung als auch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursacher.

Lassen Sie der Versicherung alle wichtigen Informationen, Unterlagen und Beweise zukommen. Die Versicherung startet dann den Prozess der Schadenregulierung.

Was wenn der Unfallgegner keine Versicherung hat?

In Deutschland muss jeder der ein Auto fährt eine Haftpflichtversicherung abschließen, also müssen Sie sich darüber keine Sorgen machen.

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Kommunikation mit dem Unfallgegner

Das Thema der Schuld ist oft ein sensibles Thema, bei dem es schnell zu Missverständnissen und Streits kommen kann. Um dies zu vermeiden sollte man möglichst ruhig bleiben.

Kommunkation vor Ort

Auch wenn die Lage nach einem Unfall angespannt und gestresst ist sollten Sie so ruhig wie möglich bleiben. Am besten vermeidet man Schuldzuweisungen vor Ort und versucht sich sachlich beim Gespräch zum verhalten. Um Missverständnisse zu vermeiden sollten Sie am besten sofort die Polizei rufen und auf alle Fragen von diesen antworten.

Informationsaustausch

Für die Schadenabwicklung ist es wichtig, dass Kontaktdaten und Versicherungsinformationen auszutauschen. Diese sind unabdingbar um den Unfallverursacher und den Schaden festzustellen.

Fazit

Ein Unfall ist als Geschädigter eine stressige und komplizierte Angelegenheit. Doch mit der richtigen Vorgehensweise und dem Befolgen aller wichtigen Schritte, wie zum Beispiel der Absicherung der Unfallstelle, Beweissicherung und der Beauftragung eines unabhängigen KFZ Gutachters, lassen sich spätere Probleme bei der Schadensregulierung vermeiden. Es ist wichtig, sich seiner Rechte bewusst zu sein und diese bei der Versicherung des Unfallgegners geltend zu machen.

FAQ

Als erstes sollten Sie den Unfallort absichern mit Warndreieck und Warnblinklicht. Rufen Sei bei einem verletzten Unfallopfer den Notruf. Als nächstes kontaktieren Sie die Polizei und sichern Beweise (Fotos, Zeugen).

Bei einem Schaden der über der Bagatellgrenze (750 Euro) liegt sollten Sie einen Gutachter beauftragen um den Schaden des Autounfall zu dokumentieren. Die Bagatellgrenze ist in der Regel schon bei kleinen Schäden erreicht.

Hier springt die Haftpflichtversicherung des Verursachers des Unfalls ein, sie übernimmt die Kosten des Gutachters. Wenn Sie selbst Schuld an dem Unfall sind kann es sein, dass die Kaskoversicherung die Kosten übernimmt.

Bei Fahrerflucht kontaktieren Sie die Polizei und geben Sie so viele Informationen wie möglich an sie weiter, wie zum Beispiel die Fahrzeugart, Farbe, Kennzeichen usw.

Ja, der Geschädigte muss selber sowohl die eigene als auch die Versicherung des Unfallgegner kontaktieren.

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