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Betrauung als Prüfingenieur verloren – und jetzt?

by
Samuel Böhm
Updated on
Sep 30, 2025
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The most important things in short

  • Ohne gültige Anerkennung darfst du keine Hauptuntersuchungen mehr durchführen (§ 1 KfSachvG).
  • Typische Gründe: Austritt aus Prüforganisation, Altersgrenze, versäumte Fortbildungen oder Reklamationen.
  • Rechtliche Folgen: Sofortiger Verlust der Prüfbefugnis durch Erlöschen, Widerruf oder Rücknahme (§ 9 KfSachvG, §§ 48–49 VwVfG).
  • Weg zurück: Innerhalb von zwei Jahren kannst du oft ohne erneute Fachprüfung eine Wiederanerkennung beantragen (§ 9 KfSachvG). Wichtig: Der Antrag muss über eine Prüforganisation erfolgen.

Wenn die Betrauung als Prüfingenieur endet, verändert sich der Berufsalltag sofort: Amtliche Fahrzeugprüfungen dürfen nicht mehr durchgeführt werden, und damit fehlt die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit. Für manche ist das ein bewusst gewählter Schritt. Für andere passiert es unfreiwillig, etwa durch versäumte Fortbildungen, den Austritt aus einer Organisation oder Reklamationen. So unterschiedlich die Gründe sind, am Ende stellt sich immer die gleiche Frage: Was bedeutet der Verlust rechtlich und welche Möglichkeiten gibt es für einen Wiedereinstieg?

Die Bedeutung der Betrauung

Um zu verstehen, was Betrauung bedeutet, lohnt ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen. Die Betrauung ist die offizielle Anerkennung, die dir erlaubt, hoheitliche Fahrzeugprüfungen – insbesondere Hauptuntersuchungen (HU) und Sicherheitsprüfungen (SP) – durchzuführen (§ 29 StVZO i. V. m. Anlage VIIIb StVZO).

Damit eine Betrauung ausgesprochen werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter: 23 Jahre
  • Eignung: geistig, körperlich und persönlich zuverlässig
  • Fahrerlaubnis: Besitz der Klassen A, B, C und CE (kein aktives Fahrverbot)
  • Studium: Abschluss in Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Elektrotechnik oder vergleichbarer technischer Fachrichtung
  • Ausbildung: mindestens sechsmonatige Ausbildung nach dem offiziellen Ausbildungs- und Fortbildungsplan (ggf. verkürzt bei einschlägiger Erfahrung)
  • Fortbildungspflicht: jährlich mindestens fünf Fortbildungstage

Fehlt einer dieser Bausteine, endet automatisch auch die Befugnis.

Gründe warum die Betrauung endet

Die Gründe sind breit gefächert: Manche haben schlicht aufgehört, andere mussten ihre Tätigkeit unfreiwillig beenden. Typische Ursachen sind:

Formale Gründe

Die Anerkennung erlischt automatisch (§ 9 KfSachvG), wenn bestimmte Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind:

- Austritt aus der Organisation: Nach mehr als sechs Monaten ohne Prüforganisation.

- Altersgrenze: Unterscheidet sich je nach Bundesland (Bayern: 70, Hessen: 75, NRW: 77 Jahre).

- Fehlende Versicherung: Ohne gültige Berufshaftpflicht endet die Anerkennung sofort.

Versäumte Fortbildungen

Prüfingenieure müssen sich regelmäßig weiterbilden. Das ist nicht nur Empfehlung, sondern Pflicht. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert auf lange Sicht den Widerruf der Anerkennung.

Qualitätsmängel oder Reklamationen

Häufen sich Fehler oder Beschwerden, prüfen Behörden und Organisationen genauer. In gravierenden Fällen kann die Betrauung durch Verwaltungsakt widerrufen werden (§ 49 VwVfG). Das betrifft z. B. wiederholte Reklamationen, grobe Pflichtverletzungen oder den Verlust der Zuverlässigkeit.

Fehlerhafte Anerkennung

Wird nachträglich festgestellt, dass die Anerkennung ursprünglich rechtswidrig erteilt wurde – etwa wegen falscher Unterlagen oder unzutreffender Angaben – kann sie nach § 48 VwVfG zurückgenommen werden. Das ist selten, aber rechtlich möglich.

Rechtliche Hürden

- Fahrerlaubnis: Wird sie entzogen, erlischt die Betrauung automatisch (§ 9 Abs. 2 KfSachvG).

- Strafrechtliche Verurteilungen: Wer seine Zuverlässigkeit verliert, muss mit einem Widerruf rechnen.

Rücknahme, Widerruf und Erlöschen – die Unterschiede

  • Rücknahme (§ 48 VwVfG): Aktiver Bescheid, wenn die Anerkennung von Anfang an rechtswidrig war.
  • Widerruf (§ 49 VwVfG): Aktiver Bescheid, wenn nachträglich Mängel auftreten (z. B. Reklamationen, Pflichtverstöße).
  • Erlöschen (§ 9 KfSachvG): Automatisch, wenn Voraussetzungen wie Fahrerlaubnis oder Zugehörigkeit zu einer Organisation wegfallen.

Für dich bedeutet das: Beim Erlöschen ist eine Wiederanerkennung meist unkomplizierter möglich. Nach Widerruf oder Rücknahme prüfen die Behörden strenger.

Was der Verlust praktisch bedeutet

Rechtliche Folgen

Ab dem Moment, in dem die Anerkennung erloschen, widerrufen oder zurückgenommen wurde, darf ein Prüfingenieur ohne Betrauung keine amtlichen Untersuchungen mehr durchführen – weder HU noch Änderungsabnahmen. Das gilt sofort, auch während eines laufenden Widerspruchsverfahrens. Bereits ausgestellte Prüfberichte oder Plaketten bleiben gültig.

Berufliche Folgen

Für Angestellte bedeutet der Verlust meist, dass das Arbeitsverhältnis endet. Für Selbständige ist es noch einschneidender: Die Grundlage der Tätigkeit fällt weg.

Persönliche Folgen

Neben den formalen Konsequenzen hat der Verlust auch persönliche Auswirkungen: Die berufliche Identität als Prüfingenieur entfällt, die tägliche Verantwortung und der gewohnte Arbeitsrhythmus brechen weg. Für viele bedeutet das eine Phase beruflicher Neuorientierung.

Wege zum Wiedereinstieg als Prüfingenieur

So endgültig, wie es im ersten Moment wirkt, ist der Verlust nicht immer. Es gibt Wege zurück in den Beruf.

Neuer Antrag auf Anerkennung

Grundsätzlich gilt: Wer seine Anerkennung verloren hat, kann einen neuen Antrag stellen. Dann prüft die Behörde, ob die Voraussetzungen wieder erfüllt sind.

Erleichterung nach § 9 KfSachvG

Innerhalb von zwei Jahren nach Erlöschen oder Widerruf ist eine Wiederanerkennung in vielen Fällen ohne erneute Fachprüfung möglich. Voraussetzung: keine Zweifel an der fachlichen Eignung.

Praktische Hürden

Rechtlich mag der Weg offenstehen, praktisch braucht es jedoch eine Prüforganisation, die den Wiedereinstieg begleitet. Denn ohne Zugehörigkeit wird keine Behörde eine neue Anerkennung ausstellen.

So läuft die Wiederanerkennung ab (Bayern, Hessen, NRW)

  1. Arbeitgeber/Überwachungsorganisation finden – ohne Zugehörigkeit ist keine Anerkennung möglich (§ 2 KfSachvG).
  2. Unterlagen zusammentragen – u. a. Lebenslauf, Studiennachweise, Führerscheinkopie, Führungszeugnis (≤ 6 Monate), FAER-Auskunft (≤ 6 Monate), Gesundheits-/Eignungsnachweis, Anstellungsvertrag; ggf. Freigabe bei Wechsel/Bundesland.
  3. Antrag über die ÜO – die Überwachungsorganisation stellt den Antrag bei der zuständigen Behörde.
  4. Behördliche Entscheidung – ggf. ohne erneute Fachprüfung, falls innerhalb von zwei Jahren und keine Zweifel an der fachlichen Eignung (§ 9 KfSachvG).

HolDeinePlakette unterstützt beim Wiedereinstieg

Hier kommen wir ins Spiel. Wir bei HolDeinePlakette sind offizieller Partner der KÜS. Gern unterstützen wir Prüfingenieure im Prozess der Wiederanerkennung, zum Beispiel nach einem Erlöschen der Betrauung und stehen auch beratend zur Seite, wenn deine Situation etwas individueller ist.

- Wir hören zu und analysieren deine Situation.

- Wir klären die nächsten Schritte – rechtlich, organisatorisch und praktisch.

- Wir begleiten dich beim Wiedereinstieg an einer unserer Prüfstellen.

Rechtliche Grundlagen im Überblick

  • § 1 KfSachvG: Anerkennungspflicht – nur mit gültiger Betrauung dürfen HU und andere amtliche Prüfungen durchgeführt werden.
  • § 2 KfSachvG: Voraussetzungen – Studium, Ausbildung, Zuverlässigkeit, Zugehörigkeit.
  • § 9 KfSachvG: Erlöschen und Wiederanerkennung.
  • § 48 VwVfG: Rücknahme – wenn Anerkennung von Anfang an fehlerhaft.
  • § 49 VwVfG: Widerruf – wenn Voraussetzungen nachträglich entfallen.

Fazit & dein nächster Schritt

Der Verlust der Betrauung – ob durch Erlöschen, Widerruf oder Rücknahme – ist ein Einschnitt, aber kein endgültiges Aus. Das Gesetz eröffnet Wege zur Wiederanerkennung, und wir helfen gern dabei, den passenden Weg zurück zu finden. Melde dich bei uns. Wir bei HolDeinePlakette prüfen deine Situation und gehen den nächsten Schritt mit dir.

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Samuel Böhm
Samuel Böhm is one of the first employees of Holdeineplakette.de and has strong expertise in the automotive sector and the inspection market.
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