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- Unfallschaden auszahlen lassen: Sich die Kosten des Unfallschaden auszahlen zu lassen ist eine Alternative zur Reparatur.
- Abzüge: Die Mehrwertsteuer und mögliche andere Abzüge müssen bei der fiktiven Abrechnung einkalkuliert werden.
- Bearbeitungsdauer: Die Auszahlung des Unfallschadens kann einige Wochen in Anspruch nehmen, abhängig von der Versicherung und dem Gutachten.
- Fiktive Abrechnung: Sie erhalten den Schadensersatz ohne Nachweis der Reparatur, nach Berechnung des Kostenvoranschlag oder Gutachtenbasis.
Unfallschaden auszahlen lassen: Was bedeutet das?
Wenn ein Verkehrsunfall geschieht und man als Unfallopfer verwickelt ist sitzt der Schock erstmal tief. Meist entsteht ein KFZ Schaden und ein Gutachten ist gefordert. Auf der Gutachtenbasis kann die Entschädigung festgelegt werden.
Im Laufe der Schadensregulierung gibt es mehr als nur die Option den Unfall Schaden reparieren zu lassen. Als Geschädigter kann man sich stattdessen auch den Unfallschaden auszahlen lassen. Dies wird auch fiktive Abrechnung genannt. Bei dieser Entscheidung spielt oft die Höhe des Versicherungsschaden eine Rolle.
Dieser Vorgang bringt Flexibilität, allerdings auch Risiken und Einschränkungen mit sich. Was es genau damit auf sich hat und worauf geachtet werden sollte erfahren sie in diesem Artikel.
Fiktive Abrechnung
Die fiktive Abrechnung bedeutet, dass Sie die Schadenssumme direkt auf ihr Konto bekommen.
Dadurch können Sie selber entscheiden wie damit umgegangen wird. Es handelt sich hierbei um die gleiche Summe, die für die Reparatur des Fahrzeugs in einer Werkstatt berechnet wurde, auf Basis des KFZ Gutachtens oder eines Kostenvoranschlag.
Bei der fiktiven Abrechnung übernimmt die Versicherung des Unfallgegners oder bei Selbstverschulden womöglich die Kasko KFZ Versicherung die Kosten für den Sachschaden am Fahrzeug. Sie können also selber über den Schadensersatz verfügen. Sollte der Schaden doch größer sein als gedacht, kann der Geschädigte eine Aktualisierung des Gutachten in Betracht ziehen, damit die Kosten durch den Autoschaden mit Hilfe eines Gutachter korrekt bewertet wird.
Der Werkstattreparatur wird hingegen konkrete Abrechnung genannt und die Reparaturkosten werden bei diesem Vorgehen direkt von der Versicherung übernommen.
Wann sollte man sich den Unfallschaden auszahlen lassen?
Die Auszahlung des Unfallschadens ist in mehreren Fällen sinnvoll, diese Entscheidung sollte allerdings individuell an die Situation angepasst werden. Hier sind einige der Situationen erläutert:
Geringfügiger Schaden: Wenn der Unfall Schaden so klein ist, das er das Fahren nicht einschränkt kann es Sinn machen sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen. Wenn es sich zum Beispiel um einen Kratzer im Blech handelt, der nur einen optischen Fehler darstellt, und Ihnen die Beseitigung des Kratzers nicht wichtig ist, macht es Sinn wenn machen den Schadensersatz auszahlen lassen möchte.
Altes Fahrzeug: Wenn das Unfallfahrzeug bereits älter ist kann es sein, dass die Reparaturkosten unverhältnismäßig hoch sind und sich nicht wirklich lohnen. In so einem Fall ist es finanzielle oft sinnvoller sich den Unfallschaden auszahlen lassen.
Geplanter Verkauf: Wenn Sie planen das geschädigte Fahrzeug zu verkaufen kann es auch sinnvoll sein, die fiktive Abrechnung zu wählen. So können Sie den Auszahlungsbetrag einbehalten und das Fahrzeug mit dem Unfallschaden weiterverkaufen. Hier kommen sie eventuell besser weg als mit einer Reparatur.
Vorgehen bei der Auszahlung
Bei der fiktiven Abrechnung gibt es einen klaren Ablauf dem Sie folgen können, damit Sie alle nötigen Formalitäten erfüllen können und mit Sicherheit ihren KFZ Unfallschaden auszahlen lassen können.
Schadensmeldung bei der KFZ Versicherung
Der erste Schritt nach dem Unfall ist die es die KFZ Versicherung zu kontaktieren. Die Aufnahme des Kontakts zur Versicherung sollte so schnell wie möglich erfolgen. Durch den zügigen Kontakt kann man eine Verzögerung der Schadensregulierung vermeiden.
Am besten sollten Sie der Versicherung bereits so viele Dokumente und Beweismittel wie möglich vorlegen können. Dazu gehört zum Beispiel der Unfallbericht der Polizei, Fotos des Orts des Unfall und des Schaden am Fahrzeug und auch die Kontaktdaten des Unfallverursachers.
So gehen Sie sicher, dass der Prozess richtig startet.
Beauftragung eines KFZ Gutachters
Als nächstes muss ein KFZ Sachverständiger beauftragt werden um den Unfallschaden zu untersuchen. Der KFZ Gutachter schaut dabei auf den entstandenen Unfall Schaden und berechnet die Schadenshöhe und die Reparaturkosten.
Dabei wird auch der Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall mit in Betracht gezogen. Regelmäßige Wartungen und vergangene Unfälle spielen eine Rolle bei der Schadensersatz Ermittlung.
Der KFZ Gutachter kann entweder von der Versicherung gestellt werden oder Sie wählen selber einen KFZ Sachverständigen aus. Wichtig ist hierbei im Kopf zu behalten, dass Sie das Recht haben sich selber einen Gutachter auszusuchen, damit es nicht zu Interessenskonflikten mit dem Gutachter der Versicherung kommt.
Gutachten bei der Versicherung einreichen
Wenn das Gutachten von dem KFZ Sachverständigen fertiggestellt wurde sollte es an die Versicherung weitergeleitet werden. Diese prüft dann das Dokument und entscheidet, ob sie mit der Auszahlung zufrieden sind oder ob noch weiter geprüft werden muss.
Am besten heben Sie sich selber eine Kopie des Gutachtens auf um spätere Rückfragen klären zu können.
Prüfung des Unfall Gutachtens durch Versicherer
Die Versicherung prüft das Gutachten sehr sorgfältig, schließlich müssen sie es auch erstatten. Wenn der Versicherer mit der Abrechnung in dem Gutachten zufrieden ist kann dem Unfallgeschädigten der Betrag ausgezahlt werden.
Normalerweise werden die Netto Reparaturkosten ausgezahlt, denn die Mehrwertsteuer wird nur bei einer tatsächlichen Reparatur übernommen. Manchmal nimmt die Versicherung Abzüge von dem Betrag vor, doch dazu wird weiter unten noch mehr erläutert.
Summe des KFZ Schaden auszahlen lassen
Wenn alles geprüft ist wird die Schadenssumme ausgezahlt. Das heißt das Geld wird direkt auf ihr Konto überwiesen. Der ganze Prozess dauert ein bisschen, je nach Komplexität des Fall. In der Regel können Sie mit 4 – 6 Wochen rechnen.
Vor- und Nachteile einer Auszahlung
Natürlich kommt eine fiktive Abrechnung mit sowohl Vor- als auch Nachteilen. Bevor Sie im Schadenfall eine Entscheidung treffen sollten diese Punkte genau abgewogen werden.
Vorteile
Flexibilität: Wenn Sie das Geld so erhalten muss das Auto mit Unfall Schaden nicht direkt zur Reparatur. Sie sind flexibler und können das Geld so verwenden wie Sie es gerade brauchen. Wenn die Reparatur des Schadens gerade nicht an erster Stelle steht, dann haben Sie die Option es anderweitig zu verwenden.
Werkstattreparatur: Sie können selber entscheiden in welcher Werkstatt die Reparatur vorgenommen werden soll. Vielleicht kennen Sie eine besonders günstige Werkstatt, wodurch Sie sich Geld sparen, da die Werkstatt welche die Versicherung als Beispiel verwendet hat teurer ist. Wenn Sie dazu in der Lage sind und die nötigen Fähigkeiten und das Werkzeug besitzen kann das Fahrzeug auch selber repariert werden, was einige Kosten einspart.
Schnelle Verfügbarkeit: Den Unfallschaden auszahlen lassen geht schneller, als die Abrechnung der Versicherung mit der Werkstatt. Die Auszahlung steht einem also schneller zur Verfügung.
Nachteile
Mehrwertsteuer: Bei einer reinen Auszahlung erhalten sie nur den Nettobetrag. Der vollen betrag inklusive Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn eine Rechnung aus der Werkstattreparatur vorliegt.
Abzüge: Die Versicherung darf die Unfall Auszahlung kürzen, wenn das Fahrzeug zuvor bereits abgenutzt war oder der Unfallschaden geringfügig ist.
Wertverlust: Wenn sie die Entscheidung treffen, dass Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen möchte und nicht direkt selber mit der Reparatur beginnen kann es zu einem Wertverlust kommen. Umso länger mit der Reparatur gewartet wird umso mehr wird der Wiederverkaufswert gemindert.
Welche Abzüge sind zu erwarten?
Bei dem Auszahlen lassen ist wichtig zu bedenken, dass nicht der gleiche Betrag ausgezahlt wird, der in dem beauftragten Gutachten oder Kostenvoranschlag berechnet wurde. Für Geschädigte stellt sich jetzt die Frage: Wieso bekomme ich nicht die volle Summe des Schaden? Hier erhalten Sie die Antwort, denn die Versicherung kann und wird bestimmte Abzüge vornehmen.
Mehrwertsteuerabzug
Was häufig übersehen wird ist der Abzug der Mehrwertsteuer. Diese wird in der Regel nur im Falle einer Werkstattreparatur erstattet. Sonst werden nur die Netto Reparaturkosten ausgezahlt.
Bei einer hohen Schadenssumme wegen einem großen Autoschaden kann die Mehrwertsteuer einen erheblichen Unterschied ausmachen.
Abzüge wegen Abnutzung
Wie bereits weiter oben erwähnt kann die Versicherung Abzüge vornehmen wenn das Auto bereits älter ist und Gebrauchsspuren oder Verschleißerscheinungen wie zum Beispiel Rost auftreten.
Meinungsverschiedenheiten der Versicherung
Wenn die Versicherung den Versicherungsschaden als zu hoch einstuft kann es sein, dass es zu Nachbegutachtungen kommt. Das kommt zum Beispiel dann vor wenn die Versicherung der Meinung ist, dass die Reparaturkosten zu hoch berechnet wurden.
Was tun bei Meinungsverschiedenheiten der Versicherung?
Nicht selten kommt es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen der Versicherung und dem Geschädigten, auch beim Unfallschaden auszahlen lassen. Das kommt zum Beispiel vor, wenn der Unfallgeschädigte und die Versicherung verschiedene Gutachter beauftragen und diese nach der Beurteilung des Auto nicht über den Schadenersatzanspruch einig werden. Dann kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, wie viel der Kosten des Unfallschadens der Versicherer übernimmt.
Gründe für Meinungsverschiedenheiten
Es gibt einige Gründe für Uneinigkeiten, zum Beispiel die Folgenden:
Schadensbewertung: Der Schaden wird von der Versicherung als geringfügiger eingeschätzt als vom Gutachter
Notwendigkeit von Reparaturkosten: Die Versicherung zweifelt an, ob gewisse Reparaturen in der Werkstatt notwendig sind
Schadenshöhe: Der Versicherer findet die Kosten für die Reparatur in der Werkstatt sind zu hoch angesetzt
Nachverhandlungen mit der Versicherung
Bei Meinungsverschiedenheiten sollten Sie nicht das erste Angebot der Versicherung annehmen, sondern es prüfen und versuchen die Unterschiede in einem Gespräch zu klären. Dabei kommt es oft zu Nachverhandlungen.
Stellen Sie sicher, dass Sie in dem Gespräch alle relevanten Dokumente, wie Gutachten oder Unfallprotokoll, bei sich haben. Achten Sie bei der Erläuterung Ihrer Argumente, dass diese sachlich und nachvollziehbar sind, sodass die Argumente die vollen Kosten des Unfallschaden auszahlen zu lassen überzeugen.
Falls im späteren Verlauf noch ein weiterer Schaden entdeckt wird macht es Sinn das Gutachten aktualisieren zu lassen.
Wenn sich keine Lösung finden lässt sollte man einen unabhängigen zweiten Gutachter beauftragen. Dieser kann mit seiner neutralen Expertise den Schaden nach dem Autounfall bewerten und zu einem Schluss führen, mit dem auch der Unfallgeschädigte zufrieden ist.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlichen Bestand suchen. Ein Anwalt der sich besonders gut mit Recht im Verkehr auskennt kann Ihnen bei einem Autounfall am besten helfen. Es kann zu einer außergerichtlichen Einigung kommen oder im Extremfall ziehen Sie vor Gericht um ihren Anspruch, den vollen Unfallschaden auszahlen zu lassen, durchzusetzen.
Dauer der Auszahlung
Wer sich den Unfallschaden auszahlen lassen möchte sollte die Dauer des Prozess in Kopf behalten.
Wie lange dauert es bis das Geld auf meinem Konto ist?
Es vergeht einige Zeit von der Kontaktaufnahme mit dem Versicherer, über KFZ Gutachter beauftragen, das Schadengutachten der Versicherung melden und der Prüfung der Reparaturkosten durch die Versicherung.
Bei der fiktiven Abrechnung können Sie mit ca. 4 bis 6 Wochen Zeitaufwand rechnen. Allerdings kann das von Fall zu Fall variieren.
Einflussfaktoren
Es gibt natürlich auch Faktoren die die Dauer beeinflussen. Sie können als Geschädigter viel selber beeinflussen und haben die Option den Prozess so schnell wie möglich durchzumachen.
Schadensmeldung: Umso schneller der Versicherer kontaktiert wird desto schneller beginnt das Gutachten des Autos. Dadurch kommt man auch der Auszahlung schneller näher.
Komplexität: Die Komplexität des Unfalls und dem daraus entstandenen Unfallschaden macht auch das Unfallgutachten in der Regel komplizierter und langwieriger. Der Gutachter muss den Unfallwagen genauer untersuchen um die Schadenshöhe des Fahrzeugs festzulegen.
Fazit
Den Unfallschaden auszahlen lassen hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Man profitiert von der Flexibilität und der freien Verfügung über das Geld. Andererseits muss man Abzüge in Kauf nehmen. Die Frage ob man sich für eine fiktiven Abrechnung oder eine reguläre Reparatur entscheiden soll ist abhängig von der individuellen Situation des jeweiligen Versicherungsschaden und des Geschädigten.
FAQ
Muss ich den Unfallschaden meines Fahrzeugs mit der Auszahlung reparieren?
Nein, müssen Sie nicht. Sie können frei über das Geld verfügen und können den Unfallschaden direkt beheben, später, selber reparieren oder das Geld für etwas ganz anderes verwenden.
Bekomme ich bei einer Unfallschaden Auszahlung die Mehrwertsteuer?
Erstmal nicht. Sie bekommen bei einer reinen Auszahlung nur die Netto Kosten der Reparatur ausgezahlt. Wenn Sie ihr Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt zur Reparatur bringen und bei der Versicherung die Werkstatt Rechnung einreichen erhalten Sie auch die Mehrwertsteuer zurück.
Kann ich das Auto verkaufen, obwohl der Unfallschaden nicht repariert ist?
Ja, das geht. Wenn ein Auto einen Unfallschaden hat, der nicht durch eine Reparatur behoben wurde, kann er trotzdem verkauft werden. Allerdings zu einem geringeren Verkaufspreis, da die Reparaturkosten des Käufers beachten werden müssen.
Kann die Versicherung die Zahlung verweigern?
Die Versicherung kann einen geringeren KFZ Schaden auszahlen lassen. Sie kann Abzüge vornehmen, wenn sie der Meinung ist, die Einschätzung des Schadens ist zu hoch oder es ist noch nicht jede Frage geklärt.