Unfallgutachten- Wer zahlt den Gutachter?

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

Was ist ein Unfallgutachten?

Ein Gutachten bei einem Unfall ist dazu gut, alle Schäden die bei dem Verkehrsunfall entstanden sind festzuhalten. Dieses Gutachten wird von einem KFZ Gutachter durchgeführt, welcher die Höhe des Schadens, die Reparaturkosten, den Restwert oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert bestimmt. Außerdem kann festgestellt werden, welches Fahrzeug die Schuld an dem Unfall trägt.

Dieses KFZ Gutachten ist die Grundlage mithilfe dessen die Versicherungen Schadensregulierung durchführen und ist deshalb von großer Bedeutung für den Geschädigten und seine Entschädigung. Der Sachverständige bringt außerdem Klarheit, wenn mehrere Parteien in den Unfall verwickelt sind und die Haftungsfrage geklärt werden muss. Dies ist ein wichtiges Thema für die Versicherung.

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Wann ist ein KFZ Gutachten notwendig?

Ein Gutachter kann in vielen Fällen für Klarheit sorgen, zum Beispiel bei Schuld Fragen.

Unfallausmaß

Ein KFZ Gutachten ist grundsätzlich erst dann notwendig, wenn es sich um mehr als einen Bagatellschaden handelt. Ein Bagatellschaden ist ein Schaden unter ca. 750 Euro, zum Beispiel ein Kratzer im Lack oder eine Delle, wofür ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreicht. Wenn die Schadenssumme über diesem Betrag liegt, sollte ein Unfallgutachter beauftragt werden.

Ein Gutachten kann auch dann notwendig sein, wenn zum Beispiel strukturelle Schäden erst nach einer gewissen Zeit auftreten. Auch dann dann sollte ein Gutachten an dem Auto durchgeführt werden.

Unklarer Unfallhergang

Wenn der Verkehrsunfall nicht eindeutig ist hilft ein Sachverständiger mit der Unfallrekonstruktion. Ein Unfallanalytiker kann somit im Rahmen des Gutachtens den Unfallhergang nachvollziehen und die Rechstlage bestimmen. Ein solches Gutachten gilt vor Gericht als Beweis um die Schuld zu bestimmen. Die Rekonstruktion kann auch gut sein, um einen möglichen Unfallschaden zu identifizieren, der auf den ersten Blick nicht erkennbar ist. 

Zweifel an der gegnerischen Versicherung

Es kann sein, dass die gegnerische Versicherung versucht den entstandenen Schaden herunterzuspielen oder sich sogar weigert zu zahlen. In so einem Fall kann ein unabhängiger KFZ Gutachter Klarheit schaffen und dem Geschädigte zu seinem Recht zu helfen. Wichtig ist hierbei, dass sich der Geschädigte nicht auf den Gutachter des Verursacher verlässt, sondern weiß, dass er einen eigenen Gutachter beauftragen kann.

Wer zahlt das Gutachten?

Der Unfallverursacher (bzw. dessen Versicherung)

In der Regel zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des KFZ Gutachtens, das gilt wenn die Schuldfrage klar geklärt ist und es sich um mehr als einen Bagatellschaden handelt, also wenn die Höhe des Schadens mehr als 750 Euro beträgt. Die Versicherung übernimmt in diesem Fall nicht nur die Kosten des KFZ Gutachter, sonder auch zusätzliche Kosten wie Reparaturkosten oder Nutzungsausfall.

Strittige Schadenhöhe

Ist die Höhe des Schadens nicht eindeutig, hat man das Recht einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Solange das Gutachten angemessen ist muss die gegnerische Versicherung wieder die Kosten Übernehmen. Wenn der Schaden allerdings unter der Bagatellgrenze liegt kann die Versicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten verweigern, da ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt in diesem Fall ausreichen würde.

Was passiert bei Teilschuld

Wenn eine Teilschuld vorliegt muss erst die Schuldquote festgelegt werden. Diese bestimmt wie viel Schuld welche Partei trägt. Wenn die Quote festliegt übernehmen die Unfallparteien jeweils die entsprechenden Kosten des Guthabens. In so einem Fall müssen die Teilkosten je nach Größe der Teilschuld auch selber übernommen werden. Hier ist es ratsam sich von Anfang rechtliche Unterstützung zu holen, um Missverständnisse zu vermeiden und die Kostenverteilung klar zu regeln.

Was passiert bei Selbstverschuldung

Bei einer selbst verursachtem Autounfall müssen die Kosten des Gutachtens selber getragen werden. Bei Teil- oder Vollkaskoversicherungen kann es sein, dass ein Teil übernommen wird, allerdings ist das individuell von der Vertragsart abhängig. Eine selbstverschuldeter Autounfall kann außerdem zur Erhöhung der Versicherungsprämie führen.

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Was kostet ein Unfallgutachter?

Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren

Die Höhe der Kosten eines Gutachten hängen unteranderem von der Schadenhöhe und der Komplexität des Schadens ab. Wenn ein Unfall komplizierter ist und eine Unfallrekonstruktion notwendig ist, werden die Kosten um das Ausmaß zu bestimmen höher. Somit liegen die Kosten üblicherweise zwischen 300 und 1000 Euro.

Beispiel Kosten

Bagatellschaden (Schaden unter 750 Euro): Kein Gutachten ist erforderlich

Schäden am Fahrzeug zwischen 750 und 2000 Euro: Gutachterkosten etwa 300 und 500 Euro

Schäden am Fahrzeug über 2000 Euro: Gutachterkosten etwa 500 und 1000 Euro oder mehr

Wann muss der Geschädigte die Kosten selber tragen?

Wenn das KFZ Gutachten als unnötig oder überflüssig eingestuft wird, der Geschädigte aber trotzdem einen Sachverständiger beauftragen möchte, muss er die Kosten selbst zahlen, oder vor Gericht gegen die Versicherung vorgehen.

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Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Verweigerung

Es kann sein, dass die KFZ Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sich weigert für die Kosten des Gutachter aufzukommen. Da stellt sich die Frage, wer zahlt den Gutachter?

Wie oben bereits erwähnt kann die Versicherung das Schadensgutachten als unnötig oder zu teuer einstufen und sich aufgrund dessen weigern die Kosten zu übernehmen. In so einem Fall sollte man sich nicht verunsichern lassen und die Rechtslage vor Gericht prüfen lassen.

Rechtliche Unterstützung

Als Geschädigter kann man sich die Expertise eines Anwalts zunutze machen.

In der Regel reicht ein Schreiben des Anwalts an die Versicherung des Verursacher aus, dass diese die Kosten des Gutachten übernehmen. Für den Fall, dass dies nicht hilft kann der Anwalt auch ein Gerichtsverfahren einleiten.

Gerichtliche Klärung

Sollte die Versicherung sich weiterhin weigern das Gutachterhonorar zu bezahlen muss das Gericht entscheiden. Mit Hilfe eines Anwalts wird entschieden wer die Sachverständigenkosten zu zahlen hat.

Es wird genau geprüft, ob die Kosten des Gutachten gerechtfertigt sind und ob die Versicherung des Unfallverursachers diese tragen muss. Wenn eine Entscheidung getroffen wird, kann es sein dass die Versicherung zusätzlich zu den Kosten des Sachverständiger auch weitere angefallene Unfallkosten übernehmen muss wie zum Beispiel die Reparaturkosten und die entstandenen Anwaltskosten.

Ein solches gerichtliches Verfahren ist jedoch sehr zeitaufwändig und erfordert eine sehr genaue Dokumentation der Umstände und des Unfallschaden.

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Der richtige Ablauf nach einem Unfall: Was ist zu beachten?

Unfallaufnahme

Sobald der Unfall passiert ist und der erste Schock überstanden ist, ist es wichtig Ruhe zu bewahren und sich einen Überblick zu verschaffen.

Der erste wichtige Schritt ist das Sichern von Beweisen, dazu gehören Fotos von dem Ort des Unfall, dem Schaden am Auto und womöglich Spuren dens Unfallwagens auf der Straße. Außerdem müssen dringend die Kontaktdaten aller Unfallbeteiligten und Zeugen ausgetauscht werden.

Es kann zusätzlich hilfreich sein, eine Skizze des Unfallortes zu erstellen um den Hergang des Unfall besser nachvollziehen zu können.

Meldung an Versicherungen

Als nächstes muss die eigene Versicherung sowie die des Fahrers des andere Fahrzeug über den Verkehrsunfall informiert werden. Dabei sollte man so schnell wie möglich handeln, um Verzögerungen zu vermeiden. Der Versicherung sollten alle relevanten Informationen zukommen, wie Ort des Unfall, Zeit und eine Beschreibung des Hergangs. Die Haftpflichtversicherung leitet dann das weitere Verfahren ein, wobei womöglich nach Nachweisen gefragt wird, wie zum Beispiel den Fotos des Unfallortes.

Beauftragung von einem KFZ Gutachter

Im nächsten Schritt wird ein KFZ Gutachter beauftragt um den entstanden Schaden am Auto festzulegen. Dabei ist es wichtig, dass man einen eigenen Gutachter beauftragen kann, welcher unabhängig handelt und den Verkehrsunfall aus einer objektiven Position betrachtet. Dadurch ist gewährleistet, dass der Schaden fair bewertet wird, ohne dass die gegnerische Partei Einfluss hat.

Schadensregulierung

In der Regel zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursacher nun den KFZ Gutachter, Reparaturkosten und weitere Aufwendungen wie Mietwagenkosten. Dabei sollte man alle Belege und Quittungen sorgfältig sammeln, um sicher zu gehen, dass auch wirklich alles vollständig erstattet wird.

Reparatur von dem Fahrzeug

Nach der Schadensregulierung kann der Unfallwagen in die Werkstatt zur Reparatur gebracht werden. Aufgrund des Gutachtens werden die Kosten der Werkstatt direkt mit der Versicherung abgerechnet. 

Fazit

Die Frage „Wer zahlt den Gutachter?“ ist nicht einheitlich zu beantworten.

In den meisten Fällen übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten, solange die Schuldfrage klar ist. Das kann anhand des Gutachtens selber beurteilt werden, da darin alle Schäden umfassend dokumentiert und bewertet werden.

Bei Uneinigkeiten über die Schadenshöhe und Übernahme der Gutachterkosten ist gerichtliche Klärung möglich. Es ist wichtig, dass man als Geschädigter seine Rechte, wie ein eigener Gutachter, kennt und auch durchsetzt. Im Zweifel sollte man sich rechtliche Unterstützung suchen um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

FAQ

Ein Unfallgutachten ist eine detaillierte Analyse aufgrund eines Unfalls entstandenen Schäden am Fahrzeug. Es wird von einem KFZ Gutachter erstellt und dient als Grundlage für die Schadensregulierung durch die Versicherungen.

Ein Unfallgutachten ist notwendig, wenn der Schaden am Fahrzeug über 750 Euro liegt, der Unfallhergang unklar ist oder Zweifel an der Bewertung durch die gegnerische Versicherung bestehen.

 

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursacher übernimmt die Kosten des KFZ Gutachter, wenn die Schuldfrage geklärt ist und es sich um mehr als einen Bagatellschaden handelt. Bei Teilschuld teilen sich die Unfallparteien die Kosten entsprechend der Schuldquote.

Die Kosten um einen KFZ Sachverständigen zu beauftragen variieren je nach Schadenhöhe und Komplexität, liegen aber üblicherweise zwischen 300 und 1000 Euro.

Wenn die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten nicht übernehmen will, kann ein Anwalt helfen, die Ansprüche durchzusetzen. Falls notwendig, kann der Fall auch vor Gericht geklärt werden.

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