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Ihr KFZ Sachverständiger und Unfallgutachter
Ein Schadengutachten dient dazu, den entstandenen Schaden objektiv zu bewerten. Dies ist besonders wichtig.
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Ihr KFZ Sachverständiger und Unfallgutachter
HolDeinePlakette steht für Qualität und Sicherheit – Werte, die nicht nur unsere Kunden, sondern auch unsere Partner und Mitarbeiter zu schätzen wissen. Mit jedem Gutachten und jeder Bewertung tragen wir dazu bei, Vertrauen zu schaffen und hohe Standards zu gewährleisten.
Unfallgutachten
Als unabhängiger KFZ-Gutachter erstellen wir Dir ein detailliertes Unfallgutachten. Egal ob Haftpflicht- oder Kaskoschaden – wir sorgen für eine präzise und schnelle Schadenbewertung nach einem Unfall.
Haftpflichtgutachten
Wir bieten Dir als zertifizierter KFZ-Sachverständiger ein umfassendes Haftpflichtgutachten. Wir dokumentieren den Schaden und übernehmen die Durchsetzung gegenüber der Versicherung.
Fahrzeugbewertung
Unsere Experten erstellen eine professionelle Fahrzeugbewertung für Dein Auto, ob für den Verkauf, Ankauf oder Versicherungszwecke. Lassen Sie den aktuellen Wert Deines Fahrzeugs von uns als KFZ-Gutachter bewerten.
Kaskogutachten
Nach einem Kaskoschaden stehen wir Dir als KFZ-Gutachter zur Seite und erstellen ein Kaskogutachten. Wir bewerten den Schaden unabhängig und helfen Dir bei der Abwicklung mit dem Versicherer.
KFZ Gutachten
Als erfahrener KFZ-Gutachter bieten wir Dir eine umfassende Bewertung für alle Arten von Schäden an Ihrem Fahrzeug. Ob Unfall, Kaskoschaden oder Haftpflichtfall – wir erstellen ein präzises KFZ Gutachten für Dich.
Schadengutachten
Bei einem Unfall oder Fahrzeugschaden sorgen wir für eine genaue Schadenfeststellung und erstellen ein Schadengutachten zur Vorlage bei der Versicherung oder für rechtliche Zwecke.
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Häufig gestellte Fragen
Hier findest Du Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Gutachten und unserem Service. Schau Dir unsere FAQs an, um schnell Klarheit zu bekommen und weitere Informationen zu deinem Fall zu erhalten.
Warum muss ich Gutachten machen?
Versicherungen machen ihre Entschädigungsleistungen immer von der Vorlage eines Unfallgutachtens abhängig. Daher ist das Kfz-Gutachten für dich so wichtig. Denn damit Schadensersatzansprüche überhaupt geltend gemacht werden können, müssen die Unfallschäden an deinem Auto dokumentiert, begutachtet und beziffert werden.
Aus dem Gutachten geht zudem hervor, ob die Schäden auch tatsächlich durch den Unfall entstanden sind. Sollte es zu einem Streitfall kommen, entscheiden auch Gerichte auf Grundlage des Schadengutachtens. Als Geschädigter bist du dabei durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geschützt, was bedeutet, dass die Kosten für das Gutachten und gegebenenfalls für einen Anwalt vollständig von der HP-Versicherung der Gegenseite übernommen werden. Du musst also keinen Cent selbst zahlen.
Wann benötige ich ein Gutachten?
In der Regel ist ein Unfallgutachten immer nach einem Unfall notwendig, sobald die Schadensgrenze die eines Bagatellschadens überschritten hat. Diese liegt bei etwa 750 Euro für die HP-Versicherung und bei 2000 Euro für Kaskoversicherer. Darunter reicht zumeist ein Kostenvoranschlag aus.
Da es für Nicht-Experten jedoch ein Problem ist, den tatsächlich entstandenen Schaden beurteilen und die Kosten exakt beziffern zu können, solltest du sinnvollerweise immer einen KFZ-Gutachter beauftragen. Er schätzt dann ein, welche Art von Kfz-Gutachten für dich infrage kommt.
Was wird bei einem Gutachten gemacht?
Damit die Schäden eingeschätzt und die Höhe der Reparaturkosten beziffert werden können, prüft ein Kfz-Sachverständiger Dein Fahrzeug ganz genau auf Defekte, Schäden und sonstige Mängel. Dabei enthält ein Kfz-Gutachten Angaben zu folgenden Sachverhalten:
Technische Daten und Sonderausstattung
Dokumentation vorhandener und unfallbedingter Schäden
Einschätzung des Reparaturwegs und der Reparaturkosten
Dauer der Reparatur
Unfallbedingte Wertminderung
Wiederbeschaffungswert und Restwert
Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur (Totalschaden)
Ausfallzeit
Aus der unfallbedingten Ausfallzeit berechnen sich übrigens auch die Ansprüche für einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung.
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Die Kosten für ein Gutachten fallen prozentual zum entstandenen Schaden aus. Auf Basis von Tabellen großer Verbände werden sie berechnet. Standardmäßig kannst Du mit einem absteigenden Prozentsatz in Abhängigkeit zur Schadenhöhe rechnen. Hier ein Rechenbeispiel für Dich:
Schaden Prozentsatz Honorar
1.000 Euro 35 Prozent 350 Euro
20.000 Euro 7 Prozent 1.400 Euro
Je größer Dein Schaden also ist, desto höher fällt auch die Rechnung für das Kfz-Gutachten aus. Manche Gutachter oder Verbände wie die DEKRA rechnen auch nach Stundensatz ab.
Wichtig ist:
Bei einem unverschuldeten Unfall bist du dabei durch die HP-Versicherung vom Unfallgegner geschützt, was bedeutet, dass gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten und gegebenenfalls für einen Anwalt übernimmt. Du musst also keinen Cent selbst zahlen.
Wichtige Termine & Fristen rund ums Gutachten
Auch wenn sich der Gutachter im Regelfall um die Einhaltung aller Fristen kümmern wird, solltest Du als Geschädigter oder Unfallverursacher stets einen Überblick über Pflichten und mögliche Fristen nach einem Unfall haben:
Der Unfallverursacher hat maximal 7 Tage Zeit, den Schaden bei dem Versicherer zu melden.
Suche von einem KFZ Sachverständigen: Ein KFZ-Gutachter sollte am besten noch am Unfalltag angefordert werden. Denn das Warten kann zu weiteren Schäden führen (Schadensminderungspflicht), und je schneller ein Fahrzeug repariert wird, desto schneller wird die Schadenssumme ausgezahlt.
Ein Unfallgutachten kann je nach Kapazitäten innerhalb von 1 bis 3 Tagen erstellt werden. Für das Kfz-Gutachten gibt es keine direkte Frist. Je nach Werkstatt, kann es nach einem Unfallschaden auch länger dauern. Viele Sachverständige regeln die Terminvergabe per E Mail oder bieten vorher Beratung an. Nicht wundern: Oftmals bieten Werkstätten auch andere Dienste wie Ersteinschätzung, Zulassung und Oldtimer Gutachten für Autos an.
Hinweis: Schadensersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren.
Als Geschädigter bist Du verpflichtet, die Schadenssumme gering zu halten. Dabei ist die Rede von der Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB. Demnach darfst Du die Reparaturkosten und die gesamte Schadensregulierung nicht künstlich in die Höhe treiben. Warte also nicht damit, Deinen unabhängigen Kfz-Gutachter zeitnah anzufordern.
Deine Rechte im Schadensfall
Den Pflichten stehen Dir als Geschädigtem laut § 249 BGB auch einige Rechte gegenüber:
Übernahme der Anwalts- und Gutachterkosten durch die gegnerische Versicherung bei einem unverschuldeten Unfall
Freie Wahl eines Sachverständigenbüros. Dies erlaubt es dir, einen unabhängigen Gutachter selbst auszuwählen.
Erstattung der Kosten der Reparatur
Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
Recht auf fiktive Abrechnung
Beim Eigenverschulden zahlt die eigene Kfz-Versicherung in der Regel nur die Reparaturkosten oder den Zeitwert Deines Fahrzeugs.
Wer übernimmt die Kosten des Schadengutachtens?
Wer das Unfallgutachten zahlt, hängt von der Schuldfrage ab. In der Regel übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten. Bei einer Teilschuld werden die Kosten entsprechend der festgelegten Schuldquote aufgeteilt.
Das bedeutet, dass in den meisten Fällen der Versicherer des Schuldigen die Kosten für das Schadengutachten trägt. Als Geschädigter musst du bei uns also nie etwas zahlen.
Die Versicherung meines Unfallgegners hat angerufen und mir einen KFZ Sachverständigen vorgeschlagen, was soll ich tun?
Wenn der Versicherer vom Unfallgegner dir einen KFZ Sachverständigen vorschlägt, können folgende Probleme auftreten:
Interessenkonflikt: Der vorgeschlagene Gutachter könnte im Interesse der Versicherung handeln, um die Kosten niedrig zu halten.
Unabhängigkeit: Der Gutachter ist möglicherweise nicht vollständig neutral und objektiv bei der Erstellung des Gutachtens und Bewertung des Schadens.
Stattdessen ist es oft besser, einen unabhängigen KFZ Sachverständigen zu beauftragen, um eine faire und objektive Bewertung des Schadens sicherzustellen.
Handelt es sich um einen Haftpflichtschaden?
Als geschädigte Partei musst Du nicht für das Kfz-Gutachten von dem Fahrzeug aufkommen, denn das übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Du musst den gestellten Sachverständigen jedoch nicht akzeptieren und kannst selbst einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
Die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers springt also immer dann ein, wenn er an einen Geschädigten zahlen muss. Die anfallenden Kosten werden dabei bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs erstattet.
Oder um einen Kaskoschaden?
Bei Eigenverschulden eines Unfalls kommt nur eine Kaskoversicherung für ein Unfallgutachten am Fahrzeug des Verursachers auf. In der Regel wird sie dann auch ihr Weisungsrecht ausüben, um selbst einen Gutachter zu beauftragen und die Schadenhöhe zu bemessen. In seltenen Fällen kann selbst ein Gutachter beauftragt werden – und dann auch nur in Abstimmung mit dem Versicherer.
Seinen Fahrzeugschaden bekommt der Versicherungsnehmer zudem auch nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ersetzt. Dabei ist die Selbstbeteiligung einbezogen.
Was sind die Aufgaben des KFZ-Sachverständigen?
Idealerweise ist ein Kfz-Gutachter immer ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Seine Qualifikationen sorgen dafür, dass Kfz-Gutachten gegenüber Versicherern und Gerichten Bestand haben. Eine Voraussetzung des Gutachters ist, dass er ein abgeschlossenes Studium hat, bevor er zum Beispiel die Schadenshöhe von KFZ Haftpflichtschäden für Unfallopfer erstellen darf, oder als anderes Beispiel die Wertminderung von einem Auto festlegen darf um den Wert zu bestimmen. Zusätzlich erstellt er beispielsweise Wertgutachten oder auch einen Kostenvoranschlag.
Allerdings ist die Berufsbezeichnung des Kfz-Gutachters in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Das heißt, dass im Grunde jeder Kfz-Sachverständiger sein kann, der eine entsprechende Ausbildung genossen hat.
Des Weiteren ist ein Gutachter nicht dazu verpflichtet, einen Sachkundenachweis über seine Qualifikation mit sich zu führen. Du solltest jedoch darauf achten, dass der Gutachter, den Du beauftragst, kompetent ist. Denn je qualifizierter ein Sachverständiger sich ausweisen kann, desto weniger lassen sich die Feststellungen in einem Kfz-Gutachten bestreiten.
Die Aufgaben eines Schadengutachters
Ein Gutachter kann in einer Vielzahl von Belangen Fahrzeuge bewerten. Dazu gehören unter anderem:
Schadensfeststellung und Beweissicherung nach einem Verkehrsunfall
Gebrauchtwagenbewertung
Erstellung von Wertgutachten
Erstellung von Gutachten für Young- und Oldtimer, jedoch keine Ausstellung von H Kennzeichen
Maschinengutachten
Wer beauftragt in der Regel den Schadengutachter?
Wie bei der Frage zur Übernahme der Kosten kann auch hier zwischen Haftpflicht- und Kaskofällen unterschieden werden. Denn bei Fremdverschulden eines Unfalls (Haftpflicht) hast Du als geschädigte Person das Recht, einen Kfz-Gutachter Deiner Wahl zu beauftragen.
Lass Dich dabei nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen. Entscheide Dich für einen unabhängigen KFZ Sachverständigen, der nur Deine Interessen vertritt und die Schadenshöhe unabhängig bemisst.
Bei eigener Schuld oder höherer Gewalt wird die Kaskoversicherung ein Kfz-Gutachten in Auftrag geben. Es ist selten der Fall, dass der Versicherungsnehmer einen eigenen Gutachter wählen darf.
Denn viele Versicherungsverträge enthalten Klauseln, die besagen, dass Unfallgutachten nur dann bezahlt werden, wenn sie von dem Versicherer in Auftrag gegeben werden.
Unabhängige Kfz-Gutachter
Bist Du also nach einem Verkehrsunfall in der Position der unverschuldeten Seite, dann bestehe auf Dein Recht, einen eigenen und unabhängigen KFZ Sachverständigen zu beauftragen. So stellst Du sicher, dass die Wertminderung und der Nutzungsausfall über den reinen Blechschaden berücksichtigt werden.
Denn ein gestellter Gutachter wird immer die Interessen des eigenen Versicherers vor Augen haben und danach auch begutachten.
Wusstest du schon, dass Wertgutachten oder ein Kostenvoranschlag auch zu seinen Aufgaben zählt?
Was passiert, wenn das Gutachten vor Gericht geht?
In einem Streitfall kann es sein, dass ein Gericht in NRW über die Ersatzansprüche urteilen muss. Dabei gilt das Schadengutachten von deinem Auto als ausreichendes Beweismittel.
Kann die KFZ Versicherung des Unfallgegners mein Gutachten anfechten?
Eine Beanstandung des Kfz-Gutachtens ist theoretisch möglich. Dazu braucht es aber laut einem Urteil des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen 42 O 22/10) einen belegbaren Grund.
Ein einfacher Hinweis auf ein mangelhaftes Gutachten reicht für eine weitere Einschätzung der Situation nicht aus. Anfechtbar wäre ein Gutachten zudem, wenn es berechtigte Zweifel an der Kompetenz des Sachverständigen gäbe.
Wie schnell zahlt die Versicherung?
Im Regelfall dauert eine Schadensabwicklung 4 bis 8 Wochen. Je nach Komplexität des Falls kann es auch länger dauern. Durch unseren schnellen Einsatz und kompetentes Schadensmanagement versuchen wir, stets schneller voranzukommen.
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